Ablehnung von Bewerbern Arbeitgeber dürfen Auskunft verweigern

Kein Recht auf Auskunft: Wer sich auf eine Stellenanzeige bewirbt und abgelehnt wird, muss nicht erfahren warum. Das entschied das Bundesarbeitsgericht.

Wer von einem Arbeitgeber abgelehnt wird, muss nicht zwangsläufig darüber informiert werden, ob ein anderer Bewerber den Vorzug erhalten hat. - © Foto: Eisenhans/Fotolia

Arbeitgeber müssen abgelehnten Stellenbewerbern nicht mitteilen, ob sie einen anderen Kandidaten eingestellt haben. Bewerber hätten keinen Anspruch auf Auskunft, urteilte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (8 AZR 287/08).

Keine unzulässige Benachteiligung

Damit blieb die Entschädigungsklage einer Frau aus Hamburg auch vor den obersten Arbeitsrichtern erfolglos. Die Frau hatte sich 2006 vergebens auf eine ausgeschriebene Stelle beworben. Da sie nicht erfuhr, ob und warum ein anderer eingestellt wurde, vermutete sie eine Benachteiligung unter anderem wegen ihres Alters und Geschlechts.

Das sahen die Bundesrichter jedoch anders. Auch die Verweigerung jeglicher Auskunft begründe im vorliegenden Falle nicht die Vermutung einer unzulässigen Benachteiligung.

Im April 2012 hatte bereits der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass kein Anspruch auf Auskunft besteht, ob sich der Arbeitgeber am Ende des Einstellungsverfahrens für einen anderen Bewerber entschieden hat. Die Verweigerung jeglicher Information könne jedoch unter Umständen ein Indiz für eine vermutete Diskriminierung sein, hieß es damals. dpa