Die Enthüllungen über Geldanlagen in Steueroasen und die Steueraffäre um den FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß heizen die Diskussion rund um das deutsche Steuersystem, seine Lücken und rechtlichen Schlupflöcher an. Doch welche Folgen kann Steuerhinterziehung haben und bedeutet eine Selbstanzeige wirklich Straffreiheit?
Steuerhinterziehung ist eine Straftat und die Bundesregierung hat den Kampf dagegen nach eigenen Angaben zu ihren wichtigsten Aufgaben überhaupt erklärt. 2011 hat sie die gesetzlichen Regeln zur strafbefreienden Selbstanzeige verschärft. Trotz harscher Kritik der Opposition hält sie an diesem Mittel fest, das viele Ermittlungen gegen Steuersünder und damit Einkünfte in Milliardenhöhe erst möglich mach.
Gleichzeitig arbeitet die Regierung an einem verbesserten internationalen Informationsaustausch über Steueroasen und an neuen Offenlegungsabkommen. Die Vereinbarungen mit der Schweiz liegen aber weiter auf Eis, da sich Bund und Länder nicht einigen können.
Haftstrafen und Nachzahlungen drohen
Die bestehenden Gesetze und Vorschriften stehen aufgrund der neuen Fälle von Steuerbetrug in der Diskussion. Ein Überblick zeigt, welche Strafen für welche Fälle drohen:
Wer vom Fiskus bei einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung ertappt wird, muss je nach Höhe des Steuerschadens mit empfindlichen Geldstrafen oder sogar Haftstrafen bis zu zehn Jahren rechnen. Laut Bundessteuerberaterkammer verjährt Steuerhinterziehung in schweren Fällen erst nach zehn Jahren.
Zusätzlich müssen die verschwiegenen Erträge der letzten zehn Jahre nachversteuert und inklusive Strafzins bezahlt werden. Meistens sind die Strafen als Einmalzahlung fällig.
Eine Regelung zur Straffreiheit im Steuerstrafrecht gab es schon 1919 in der Reichsabgabenordnung (§ 374). Heute gibt es in Deutschland die Möglichkeit der Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung. Eine Strafe entfällt, wenn die Behörden von dem Fall bis zum Zeitpunkt der Anzeige noch nichts wussten. Außerdem darf es nur um Hinterziehungsbeträge bis maximal 100. 000 Euro gehen. Sofern keine Ermittlungen laufen, kann der Steuersünder seine nicht-erklärten Einkünfte dem Finanzamt vollständig nachmelden.
Milliarden Euro an zusätzlichen Steuern
Bei Selbstanzeige bleiben nach dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz von 2011 Hinterziehungsbeträge bis 50.000 Euro pro Vorgang straffrei. Bis 100.000 Euro kann von einer Strafe dann abgesehen werden, wenn der Betroffene neben den Verzugszinsen von 0,5 Prozent pro Monat einen Zuschlag von fünf Prozent auf die hinterzogenen Steuern zahlt.
Für die Aufdeckung und Verfolgung von Steuerstraftaten sind die Länder zuständig. Laut Bundesfinanzministerium hat die Steuerfahndung im Jahr 2011 in 35.592 Fällen die Ermittlungen abgeschlossen. Das war ein Plus von 4,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (34.186). Dabei hat der Staat rund 2,2 Milliarden Euro an zusätzlichen Steuern eingenommen, das waren 27,7 Prozent mehr als 2010 mit 1,7 Milliarden Euro. dhz/dpa
