Unlautere Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkasso, Internet- und Telefonwerbung sind auch für viele Handwerksbetriebe ein großes Ärgernis. Die Bundesregierung hat nun ein Maßnahmenpaket beschlossen, das strikte Regeln gegen solche Vorgehensweisen verspricht.

Die Bundesregierung will Kleingewerbetreibende und Verbraucherinnen und Verbraucher in ihren Rechten stärken. Ein vom Bundeskabinett beschlossenes Maßnahmenpaket enthält Regeln zum Vorgehen gegen unseriöse Geschäftsmethoden beim Inkasso, gegen überzogene urheberrechtliche Abmahnungen, gegen unlautere Telefonwerbung sowie missbräuchliches Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb.
Gegen den Abmahnwucher
Das neue Gesetz soll Verbraucher zum Beispiel vor überhöhten Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen schützen. Dazu werden vor allem die Abmahngebühren für Anwälte gesenkt und damit die Kosten für die viele Hundert Euro teuren Anwaltsschreiben in sgesamt "gedeckelt".
Das Gesetz soll verhindern, dass sich Kanzleien ein Geschäftsmodell auf überzogene Massenabmahnungen bei Bagatellversstößen gegen das Urheberrecht aufbauen. Deshalb sollen die Kosten für die erste Abmahnung an einen privaten Nutzer fortan regelmäßig auf 155,30 Euro gedeckelt werden.
"Wir müssen im Interesse von Verbrauchern und Kreativen die seriösen Abmahnungen vor dem Verruf schützen, in den sie immer wieder gebracht werden. Massenabmahnungen von Bagatellverstößen gegen das Urheberrecht lohnen sich künftig nicht mehr. Wir haben eine Regelung gefunden, die eine Abmahnung im Grundsatz vergünstigt, nur ausnahmsweise sind volle Gebühren fällig – das war vorher andersherum. Das geltende Urheberrecht hat seine Wirkung verfehlt!", erklärt Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Hohe Bußgelder für Gewinnspiele
Gewinnspiele können Unternehmen künftig nicht mehr massenhaft per Anruf verabreden, das muss jetzt in Textform passieren. Bei diesen Verträgen gehen Verbraucher oft langfristige Verpflichtungen ein, ohne dass sie sich dessen bewusst sind. Es soll sich künftig nicht mehr lohnen, Verbraucher am Telefon zu überrumpeln, deshalb werden die maximalen Bußgelder für unerlaubte Werbeanrufe von 50.000 auf 300.000 Euro versechsfacht.
Beim wichtigen Inkasso-Wesen will das Gesetz mehr Transparenz schaffen. Künftig soll Schluss mit nebulösen Forderungsschreiben sein und aus der Rechnung muss klar hervorgehen, für wen ein Inkassounternehmen arbeitet, warum es einen bestimmten Betrag einfordert und wie sich die Inkassokosten berechnen. Aufsichtsbehörden können vor dem Widerruf der Registrierung schärfere Sanktionen gegen in- und ausländische Inkassodienstleister aussprechen. Das soll nicht nur den Verbraucher schützen, sondern auch die seriös arbeitenden Inkassounternehmen stärken. sg