Haben Sie im Jahr 2012 eine Versicherungsentschädigung für ein ausgeschiedenes Wirtschaftsgut erhalten, gibt es Möglichkeiten diese so zu versteuern, dass nicht der ganze Gewinn angerechnet wird. Tipp: Bilden Sie Rücklagen.
In der DHZ Ausgabe 6/2013 machte sich ein Handwerker Luft, nachdem er in der vorangegangenen Ausgabe unseren Steuerbeitrag "Wie es Bares vom Staat regnet" las. Er ärgerte sich jedoch nicht über den Inhalt, sondern über die Überschrift. Denn Bares vom Staat regnen kann es ja nur, wenn einem vorher genügend Geld vom Finanzamt abgeknöpft wurde.
Der Leser hat zwar nicht ganz Unrecht. Dennoch empfiehlt es sich, nicht mit den hohen Steuerabgaben hierzulande zu hadern. Viel mehr sollte man seine Energie besser darauf verwenden, mit gezielten Steuerstrategien – selbstverständlich nur mit legalen – einen Teil seiner bezahlten Steuern wieder zurückzuholen. Wir haben ein Fallbeispiel für Sie.
Rücklage sichert Gewinn aus Versicherungsleistungen
Haben Sie im Jahr 2012 eine Versicherungsentschädigung für ein durch höhere Gewalt (Brand, Hochwasser, Diebstahl, etc.) ausgeschiedenes Wirtschaftsgut des Anlagevermögens erhalten und diese Entschädigung lag über dem Buchwert dieses Gegenstandes, ist für 2012 aus diesem Vorgang ein Gewinn zu versteuern.
Tipp: Sie dürfen jedoch eine Rücklage in Höhe dieses Gewinns bilden, was bedeutet, dass der Gewinn für die Entschädigung aus dem Gewinn ausgegliedert wird. Erwerben Sie in den nächsten vier Jahren (bewegliche Gegenstände) oder innerhalb der nächsten sechs Jahre (Gebäude) ein Ersatzwirtschaftsgut, ist der Gewinn aus der Entschädigungszahlung im Jahr des Kaufs vom Kaufpreis des Ersatzwirtschaftsguts abzuziehen und nur der Restwert darf noch Steuer mindernd abgeschrieben werden. Eine zinslose Stundung der Gewinnbesteuerung also.
Weitere solcher Steuerstrategien erläutert unser Steuerexperte Bernhard Köstler in Band III der Ratgeberreihe "Steuer-1x1 für Handwerksbetriebe". Eine Leseprobe und die Bestellmöglichkeit finden Sie hier . dhz
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .
