Ein Gericht entschied: In Deutschland nicht genehmigte Fahrzeuge dürfen nicht verkauft werden. Nur Teile mit amtlichen Prüfzeichen dürfen von Händlern angeboten werden.

In Deutschland nicht genehmigte Teile für Autos dürfen nicht verkauft werden, wenn sie hierzulande verwendet werden könnten. Entsprechende Hinweise im Angebot reichten nicht. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins in Berlin mitteilte.
Ein Anbieter bei Ebay hatte amtlich nicht genehmigte Scheinwerferlampen in seinem "kfzshop" als Autoersatzteile angeboten. Auf seiner Angebotsseite verwies er darauf, dass die Teile nicht für den Straßenverkehr zugelassen seien. Darin sah der Kläger ein unzulässiges Anbieten nicht bauartgenehmigter Fahrzeugteile und verlangte die Unterlassung.
Das Gericht gab ihm recht. Für das Angebotsverbot komme es ausschließlich auf die objektive Verwendungsmöglichkeit des Fahrzeugteils an. Unerheblich sei dagegen, wozu es im Einzelfall genutzt werden solle. Dementsprechend reichten entsprechende Hinweise beim Anbieten von Fahrzeugteilen ohne Prüfzeichen nicht aus. dhz/dapd