Länger Arbeiten Rente mit 65 ist keine Altersdiskriminierung

Die meisten Arbeitnehmer freuen sich nach einem langen Berufsleben auf ihre wohlverdiente Rente. Doch es gibt auch Fälle, bei denen die Betroffenen nach ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen von Altersdiskriminierung sprechen. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu ein Urteil gefällt.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Unternehmen dürfen langjährige Mitarbeiter mit 65 Jahren in den Ruhestand schicken. - © Foto: ccfranken/Fotolia

So darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem 65. Lebensjahr beenden. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die am Rentenalter orientierte Grenze keine Altersdiskriminierung bedeute.

Ein 1942 geborener Arbeitnehmer war 1980 unbefristet eingestellt worden. Die Gesamtbetriebsvereinbarung sah die Beendigung des Arbeitsverhältnisses für das 65. Lebensjahr vor. Als der Arbeitnehmer die Altersgrenze 2007 erreichte, klagte er wegen Altersdiskriminierung.

Die Klage blieb vor allen Instanzen erfolglos. Gesamtbetriebsrat und Arbeitgeber könnten eine Altersgrenze vereinbaren, so die Erfurter Arbeitsrichter. Wenn sich diese am Zeitpunkt der Regelaltersrente orientiere, sei das nicht zu beanstanden. dhz/dapd