Arbeitsunfall zu Hause Versicherung zahlt nur selten

Lädt ein Arbeitgeber seine Angestellten zu einem betrieblichen Termin ins eigene Heim, sollte er sie zur Vorsicht mahnen. Versicherungen zeigen sich bei Arbeitsunfällen zu Hause oft kleinlich.

Vorsicht bei Arbeitsunfällen zu Hause: Nicht immer greift die Unfallversicherung. - © Foto: Dan Race/Fotalia

Betreibt ein Handwerksunternehmer seinen Betrieb teilweise von zu Hause und hält dort gelegentlich Besprechungen ab, sollte er versicherungstechnisch vorsorgen. Im Falle eines Unfalles setzt er sonst seinen Versicherungsschutz aufs Spiel. Das machte das Landgericht Saarbrücken mit einer Entscheidung deutlich.

Die betriebliche Unfallversicherung beschränkt sich nämlich auf den Teil der Wohnung, der im Wesentlichen als Arbeitsplatz genutzt wird. Geht ein Mitarbeiter während einer betrieblichen Besprechung aus diesem Raum zum Beispiel in die Küche und verletzt sich dort, ist es wahrscheinlich, dass dies bei der Versicherung nicht als Arbeitsunfall durchgeht.

Als Voraussetzung für die Anerkennung als Arbeitsunfall gilt, dass ein Raum ständig betrieblich genutzt wird. So sahen es die Richter in Saarbrücken (Aktenzeichen: Landessozialgericht Saarbrücken L 2 U 16/10). Auch Wege zwischen Arbeitsplatz und Wohnräumen sind damit nicht im Versicherungsschutz enthalten. Befindet man sich auf dem Weg vom heimischen Arbeitsplatz in die Firma, greift der Versicherungsschutz ebenfalls erst beim Verlassen des Gebäudes.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind im Nachhinein in der Pflicht zu belegen, dass der Unfall wirklich bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit geschehen ist. Jeder Fall muss daher einzeln geprüft werden.

Tipp: Wer also seine Mitarbeitern häufig für Besprechungen ins eigene Heim bestellt, sollte darüber nachdenken zusätzlich eine private Unfallversicherung abzuschließen, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. dapd