Die Solarbranche boomt angesichts der immer weiter steigenden Strompreise. Doch wer sich eine Anlage auf das Dach seines Eigenheims stellen lässt, muss beim Finanzamt eine Gewinnermittlung für die gewerbliche Einspeisung seines Stroms in das Netz eines Stromanbieters erstellen. Das ist komplizierter als angenommen.
Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat zum Thema Photovoltaik und Steuern eine Broschüre (Stand Januar 2013) aufgelegt, die den Betreibern von Photovoltaikanlagen beim Ausfüllen ihrer Steuererklärung helfen soll. Zwei wichtige Details sind hierbei zu beachten:
- Wurde die Anlage bis 31. März 2012 in Betrieb genommen, vergütet der Netzbetreiber den gesamten erzeugten Strom, selbst wenn ein Teil privat genutzt wurde. Im Gegenzug stellt der Netzbetreiber eine Rechnung über die "Rücklieferung".
- Bei Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage ab 1. April 2012 zahlt der Netzbetreiber nur noch für die tatsächliche Stromlieferung eine Einspeisevergütung.
In beiden Fällen muss jedoch in der Gewinnermittlung eine Entnahme von 20 Cent je kWh des privat verbrauchten Stroms dem Gewinn hinzugerechnet werden. Bei Inbetriebnahme ab 1. April 2012 wird auf die Entnahme zusätzlich Umsatzsteuer fällig, weil eine unentgeltliche Wertabgabe vorliegt.
Tipp: Die Broschüre des Finanzministeriums Baden-Württemberg können Sie bei Interesse hier als pdf-Datei herunterladen. Diese Borschüre sollten Handwerker an die Hand geben, die wegen der steuerlichen Fragen unentschlossen sind, ob sie sich eine Photovoltaikanlage installieren lassen wollen oder nicht. dhz
Weitere Steuertipps gibt es imDHZ-Steuerarchiv .
