In den letzten Wochen verursachten Autofahrer aufgrund von Schnee und Eis unzählige Unfälle auf Deutschlands Straßen. Viele der Unfallverursacher waren Arbeitnehmer, die mit ihrem Privat-Pkw auf Dienstfahrt oder auf ihrem Arbeitsweg unterwegs waren. Hier ein Überblick, wann die Unfallkosten mit dem Finanzamt geteilt werden können.

- Reparaturaufwendungen
- Anwalts- und Prozesskosten oder Schadenersatzleistungen an den Unfallgegner
- Wertminderung des Pkws durch den Unfall laut Gutachten
- Ausgaben für Mietwagen während der Reparatur des Privat-Pkws
Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb
Passiert der Unfall des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsweg, kommt leider keine steuer- und abgabenfreie Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber in Frage. Auch die Pauschbesteuerung übernommener Unfallkosten auf dem Arbeitsweg scheidet aus. Beteiligt sich der Chef also an den Kosten eines Unfalls auf dem Arbeitsweg, liegt stets ein voll steuer- und abgabenpflichtiger Arbeitslohn vor. dhz