Die neuen Nachweispflichten zur Umsatzsteuerfreiheit bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung wurden erneut Verschoben. Neuer Starttermin für den Nachweis, dass die Ware tatsächlich von Deutschland ins Ausland gelangt ist, ist am 1. Oktober 2013.
Die neuen Nachweispflichten zur Umsatzsteuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung werden damit immer unglaubwürdiger. Die Bundesregierung plant die Einführung der neuen Nachweispflichten bereits seit dem 1. Januar 2012.
Erst im Oktober ruderte man zurück und ließ neben der geplanten Gelangensbestätigung auch andere Nachweise zu, die den Warenfluss von Deutschland in ein anderes EU-Mitgliedsland glaubhaft machen.
Neue Passage sorgt für Kopfschütteln
Neben der neuen Übergangsregelung bis 30. September 2013 sorgt eine neue Passage in der "Elften Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung" für Kopfschütteln. Danach soll als Nachweis für die Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedsstaat bei innergemeinschaftlichen Lieferungen die Bezahlung vom Bankkonto des Arbeitnehmers erfolgen.
Das würde die Barzahlung ausschließen. Ein Eingriff in die Geschäftsbeziehungen, die in vielen Branchen eindeutig zu weit gehen dürfte.
Tipp: Wer seine Lieferungen regelmäßig bar bezahlt bekommt, muss sich also bis spätestens 30. September 2013 Gedanken darüber machen, wie er nachweisen kann, dass die Ware tatsächlich im EU-Ausland angekommen ist. dhz
Weitere Steuertipps gibt es imDHZ-Steuerarchiv .
