Download: Verträge zwischen nahen Angehörigen Wie Sie Angehörige steuersparend anstellen

Viele Handwerksbetriebe stellen Familienangehörige in ihrer Firma an oder schließen steuersparende Miet- und Darlehensverträge. Doch diese Anstellung ruft auch das Finanzamt auf den Plan. Werden einige Formalien vernachlässigt, setzt das Finanzamt den Rotstift an, was zu deutlich höheren Gewinnen und somit zu deutlich höheren Steuern führen kann.

Wenn Familienangehörige im Betrieb mitarbeiten, gelten besondere steuerliche Regeln. - © Foto: contrastwerkstatt/Fotolia

Sitzt das Geld im Handwerksbetrieb nicht allzu locker, empfiehlt es sich, Ehegatten oder Kinder als Aushilfen einzustellen. Damit bleibt das Geld in der Familie es können Steuervorteile mitgenommen werden.

Doch weil oftmals vermutet wird, dass die Anstellungsverhältnisse nur auf dem Papier bestehen, interessiert sich das Finanzamt brennend für solche Verträge. Wer sich nicht an die Spielregeln verhält, verliert den lukrativen Betriebsausgabenabzug im Betrieb.

Die Deutsche Handwerks Zeitung hat dazu das Steuer-Spezial "Steuersparende Verträge mit Familienangehörigen" zusammengestellt. Sie können es hier herunterladen: