Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt eigentlich nur bei beruflichen Vorfällen. Doch auch wenn ein Unfall bei einem privaten Treffen auf einer mehrtägigen Geschäftsreise passiert, zahlt die Versicherung, zeigt ein aktuelles Urteil.

Während ein Unfall in der Raucherpause dazu führen kann, dass der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht greift – wie die Richter des Sozialgerichts Berlin erst kürzlich –, sieht das bei einer Geschäftsreise anders aus, wenn dabei ein Unfall während einem privaten Treffen passiert. Das entschied nun das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Aktenzeichen: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen L 3 U 28/12).
Versicherungsschutz für Privattermin unangemessen
In dem Fall war ein Mann auf dem Rückweg von einem privaten Termin ins Hotel verunglückt. Die Berufsgenossenschaft musste den Unfall nach dem Urteil als Arbeitsunfall auf der Geschäftsreise anerkennen.
Es sei unangemessen, wenn ein kurzer privater Termin den Versicherungsschutz ausschließen würde, urteilten die Richter. Es müsse in einem solchen Fall auf das Verhältnis der Dauer der gesamten Dienstreise zum in diesem Fall kleinen privaten Anteil abgestellt werden. dapd