Spenden können normalerweise als Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Probleme kann es aber geben, wenn fürs Spenden das Online-Zahlsystem PayPal genutzt wird. Finanzverwaltungen erkennen den Abrechnungsausdruck von PayPal oft nicht als Nachweis an.

Geldgeschäfte werden zunehmend ins Internet verlagert, denn Online-Banking ist bequem und die Sicherheitslücken werden weniger. So nutzen auch immer mehr Menschen das Internet und die dort angebotene Möglichkeit zum Spenden über das Zahlsystem PayPal. Doch auch wenn Spenden grundsätzlich steuerlich abgesetzt werden können, kann es beim Spenden über PayPal Probleme geben.
Spendenbescheinigung anfordern
Die Finanzverwaltung erkennt den Abrechnungsausdruck von PayPal ausdrücklich nicht als vereinfachten Zuwendungsnachweis an, der für Spenden bis 200 Euro gilt. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem hin und bezieht sich dabei auf eine Verfügung der Landesfinanzdirektion Thüringen (Az. S 2223 A - 111 - A 3.15).
Begründet wird die Auffassung damit, dass bei Zuwendungen über PayPal der tatsächliche Zugang bei den gemeinnützigen Organisationen nicht gewährleistet werden kann. Um die Spende steuerlich in der Einkommensteuererklärung geltend machen zu können, muss deshalb bei Zahlung über PayPal bei der gemeinnützigen Organisation eine herkömmliche Spendenbescheinigung angefordert werden . dhz/dapd