Sitzen Sie und Ihr Steuerberater gerade an der Bilanzaufstellung und der Gewinnermittlung für 2012, sollten Sie die angefallenen Gewährleistungszahlungen der vergangenen Jahre Revue passieren lassen. Denn diese Erfahrungswerte dienen der Ermittlung der pauschalen Gewährleistungsrückstellung.
Beispiel: Ihren Aufzeichnungen für die vergangenen Jahre zufolge betrugen die Kosten für Gewährleistungsarbeiten ein Prozent des Umsatzes. Neben Einzelrückstellungen für am Bilanzstichtag bereits von Kunden geltend gemachte Gewährleistungsansprüche ermitteln Sie die pauschale Gewährleistungsrückstellung folgendermaßen:
| Umsätze aus Lieferungen und Leistungen | …. Euro |
| - Rücksendungen | …. Euro |
| - gewährte Preisnachlässe | …. Euro |
| - Umsätze ohne Gewährleistungsverpflichtung | …. Euro |
| - Umsätze, für Sie bereits wegen konkreter Verpflichtung eine Einzelrückstellung gebildet haben | …. Euro |
| = Umsätze mit Gewährleistungspflicht | …. Euro |
| X 1 Prozent (Erfahrungswerte) = Pauschalwertberichtigung | …. Euro |
Tipp: Im Gegensatz zur pauschalen Gewährleistungsrückstellung nach Handelsbilanz muss in der Steuerbilanz keine Abzinsung der Rückstellung vorgenommen werden. Im Endeffekt fällt der Steuerbilanzgewinn dadurch niedriger aus als der Handelsbilanzgewinn. dhz
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