Die Gewinnermittlung für 2012 ist der ideale Zeitpunkt, um bestimmte Rechnungen aus 2012 gezielt zu überprüfen. Gemeint sind Rechnungen mit einem Bruttowert von mehr als 150 Euro. Da das keine Kleinstbetragsrechnungen mehr sind, müssen in diesen Rechnungen Ihr Firmenname und die Firmenanschrift enthalten sein.
Bei Betriebs- und Umsatzsteuersonderprüfungen gehört die Überprüfung solcher Kleinstbetragsrechnungen mittlerweile zum Standard. Nach dem Motto "Kleinvieh macht auch Mist" fischen die Prüfer des Finanzamts mit Vorliebe Bewirtungsrechnungen über 150 Euro oder Rechnungen über den Einkauf im Elektrofachmarkt aus der Buchhaltung. Fehlen Namen und Anschrift des Unternehmens auf dem Kassenzettel, kippt der Vorsteuerabzug.
Fehlerhafte Rechnungen – Ergänzung beantragen
Stoßen Sie bei der Gewinnermittlung 2012 auf solche Rechnungen, bitten Sie den Rechnungsaussteller nachträglich um Ergänzung der Rechnung um die für den Vorsteuerabzug fehlenden Daten.
Tipp: Apropos Vorsteuerabzug! Um bei Umsatzsteuer- oder Betriebsprüfungen auf der sicheren Seite zu stehen, sollten Sie unseren Ratgeber "Steuer-1x1 für Handwerksbetriebe" kennen. Hier verraten wir Ihnen mit zig Musterrechnungen, worauf es beim Vorsteuerabzug ankommt. Eine interessante Leseprobe finden Sie hier . dhz
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