Müssen Sie für Unternehmen monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen ans Finanzamt übermitteln, können Sie noch zum 10. Februar einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen. Der Antrag ist elektronisch zu stellen und bewirkt, dass die Umsatzsteuervoranmeldung immer erst einen Monat später ans Finanzamt übermittelt werden muss.
Doch mit der elektronischen Antragstellung alleine ist die Dauerfrostverlängerung leider noch nicht unter Dach und Fach. Sie müssen bis zum 10. Februar 2013 daneben noch 1/11 der Umsatzsteuerzahllast aus dem Vorjahr ans Finanzamt überweisen. Keine Angst: Diese Zahlung wird mit der Umsatzsteuervoranmeldung Dezember verrechnet.
So ermitteln Sie 1/11 der Umsatzsteuerzahllast 2012
Die Umsatzsteuerzahllast können Sie den Umsatzsteuervoranmeldungen Januar bis Dezember 2012 entnehmen. Die Zahllast 2012 und die Sonderzahlung von 1/11 werden folgendermaßen ermittelt:
| Umsatzsteuer auf Umsätze Januar bis Dezember 2012 | ... Euro |
| abzgl. Vorsteuern Januar bis Dezember 2012 | ... Euro |
| = Umsatzsteuerzahllast 2012 | ... Euro |
| Sonderzahlung für Dauerfristverlängerung = Umsatzsteuerzahllast 2012 x 1/11 | ... EUro |
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