Sind Sie Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und besuchen auf deren Kosten ein Seminar zur Persönlichkeitsentwicklung, rufen diese Kosten schnell das Finanzamt auf den Plan. Für den Betriebsausgabenabzug müssen Sie betriebliche Gründe nachweisen. Denn ohne Nachweise droht eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung werden die von der GmbH übernommenen Seminarkosten bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der GmbH wieder hinzugerechnet. Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer müssen in Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung Kapitalerträge versteuern.
Indizien für eine betriebliche Veranlassung
In einem Urteilsfall des Finanzgerichts Hamburg besuchte ein Gesellschafter-Geschäftsführer in der Türkei ein Seminar zum Thema "Zellklarheit". Da kein plausibler Nachweis erbracht werden konnte, warum dieses Seminar der GmbH nützlich sein könnte, stufte das Finanzamt die von der GmbH getragenen Seminarkosten als verdeckte Gewinnausschüttung ein (Urteil v. 29.6.2012, Az. 3 K 85/11).
Zwischen den Zeilen dieses Urteils haben die Richter aber mitgeteilt, unter welchen Voraussetzungen ein problemloser Betriebsausgabenabzug für persönlichkeitsbildende Seminare in Frage kommt:
- Das Seminar wird von einem berufsmäßig qualifizierten Veranstalter angeboten.
- Die Lehrinhalte sind spezifisch für die betriebliche Tätigkeit der GmbH.
- Der Teilnehmerkreis ist homogen, d.h. das Seminar richtet sich an Teilnehmer, die beruflich vergleichbare Interessen vertreten.
Tipp: Bewahren Sie als Nachweis für Fragen des Finanzamts die Unterlagen zu den Seminarinhalten auf und vermerken Sie detailliert, wie Sie dieses Seminar beruflich umsetzen können. Nennen Sie Beispiele, bei denen das Gelernte angewandt wurde. dhz
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