Fordert der Betriebsprüfer Sie auf, einen Mietvertrag für Ihr Unternehmen vorzulegen und der Mietvertrag ist nicht auffindbar, darf das Finanzamt kein Verzögerungsgeld festsetzen. Hier ein kleiner Verhaltensknigge, wie Sie vorgehen sollten, um Ärger mit dem Prüfer zu vermeiden.
Können Sie den vom Betriebsprüfer angeforderten Mietvertrag nicht finden, sollten Sie dem Prüfer das schriftlich mitteilen und um einen Aufschub zur Vorlage bitten. Versuchen Sie zunächst den Mietvertrag vom Mieter bzw. Vermieter zu bekommen.
Ist auch das nicht möglich, teilen Sie das dem Prüfer ebenfalls zeitnah schriftlich mit. Denn setzt der Prüfer nun ein Verzögerungsgeld von 2.500 Euro fest, ist das ermessensfehlerhaft (FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 23.10.2012, Az. 5 V 5284/12). Denn das Verzögerungsgeld von Minimum 2.500 Euro soll ja nur ein Druckmittel sein, um Sie zu zwingen, den Aufforderungen des Prüfers nachzukommen.
Tipp: Das Verzögerungsgeld ist jedoch nicht für nicht auffindbare Belege oder Verträge vorgesehen. Schriftlich sollten Sie deshalb vorgehen, weil dem Prüfer des Finanzamts damit die Hände gebunden sind, Ihnen eine Verzögerungstaktik oder Tatenlosigkeit vorzuwerfen. dhz
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