Steuer aktuell Keine Pauschalsteuer mehr für Geschenke bis 35 Euro?

Überreichen Sie Geschäftspartnern oder deren Mitarbeitern einmal im Jahr Präsente mit einem Nettowert von jeweils maximal 35 Euro, winkt problemlos der Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug. Ein Problem entsteht steuerlich durch das gut gemeinte Präsent dennoch.

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Handelt es sich bei den Beschenkten nämlich um Geschäftspartner oder deren Arbeitnehmer, müssen diese den Wert des Präsents nach § 8 EStG als Einnahmen versteuern.

Damit der Beschenkte vom Finanzamt jedoch unbehelligt bleibt und sein Geschenk unbesteuert genießen kann, gibt es einen Ausweg. Die Rede ist von der Pauschalsteuer nach § 37b EStG.

Pauschalsteuer schützt Beschenkten

Die Pauschalsteuer beträgt 30 Prozent des Präsentwerts und wird vom Schenker – also von Ihnen – als Lohnsteuer ans Finanzamt abgeführt. Damit ist die Besteuerung beim Beschenkten kein Thema mehr.

Aktuell läuft dazu beim Bundesfinanzhof ein interessanter Musterprozess. Geklärt werden soll, ob auf die Pauschalsteuer für Geschenke bis 35 Euro verzichtet werden kann (Az. VI R 52/11).

Tipp: Pocht der Lohnsteuerprüfer auf die Abführung der 30-prozentigen Pauschalsteuer nach § 37b EStG für Geschenke bis 35 Euro sollte bis zum Ausgang des Musterprozesses ein Einspruch eingelegt und ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens beantragt werden, um sich alle Chancen offen zu halten.  dhz

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