Gilt die Papierlohnsteuerkarte 2010 auch in 2013 weiter oder müssen die Lohnsteuerabzugsdaten der Arbeitnehmer ab Januar 2013 nun zwingend elektronisch beim Finanzamt abgeholt werden? Die Antwort auf diese Frage gibt ein ausführliches Einführungsschreiben des Bundesfinanzministeriums.
Hier die wichtigsten Informationen des BMF-Schreibens vom 19.12.2012 (Az. IV C 5 - S 2363/07/0002-03) zur Ermittlung der Lohnsteuer ab 2013 im Kurzüberblick:
- Arbeitgeber haben ein Wahlrecht. In einer Übergangszeit bis Ende 2013 kann das ELStAM-Verfahren beim Lohnsteuerabzug eingeführt werden, muss aber nicht. Erst ab 1.1.2014 besteht der Zwang.
- Arbeitgeber können ELStAM erst einmal für einen oder nur wenige Arbeitnehmer einführen und wenn alles funktioniert, die anderen Mitarbeiter einbeziehen.
- Für die Arbeitnehmer, für die ELStAM noch nicht angewandt wird, behält die Lohnsteuerkarte 2010 ihre Gültigkeit.
Tipp: Bevor Sie ELStAM für einen Mitarbeiter starten, sollte dieser erst seine über ihn vom Finanzamt gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale überprüfen. Das erspart Ärger, sollten die Daten fehlerhaft sein. Zur Überprüfung muss sich der Arbeitnehmer einmalig mit seiner Identifikationsnummer unter www.elsteronline.de registrieren lassen. dhz
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