Steuer aktuell Umsatzsteuervoranmeldung: Zwei wichtige Aufgaben erledigen

Selbständige, die ihren Gewinn nach der einfachen Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, empfehlen sich gleich zwei Steuerstrategien. Zum sollten sie sich umgehend eine Authentifizierung besorgen und zum anderen sollte dem Finanzamt für die letzte Umsatzsteuervoranmeldung 2012 eine Einzugsermächtigung erteilt werden.

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Strategie 1: Authentifizierung besorgen
Haben Sie noch keine Authentifizierung, sollten Sie sich schleunigst unter elsteronline.de registrieren und eine Authentifizierung beantragen. Denn ab 1.1.2013 ist ohne Authentifizierung die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung nicht mehr möglich.

Tipp: Eile ist deshalb geboten, weil der Code für die Authentifizierung nach der Registrierung auf dem Postweg kommt. Das kann wegen der Weihnachtszeit länger dauern.

Strategie 2: Einzugsermächtigung erteilen
Erteilen Sie dem Finanzamt als Einnahmen-Überschussrechner für die letzte Umsatzsteuervoranmeldung 2012 und reichen Sie diese bis Voranmeldung bis spätestens 10. Januar 2013 beim Finanzamt ein, handelt es sich bei der Umsatzsteuerzahlung um Betriebsausgaben des Jahres 2012. Das gilt selbst dann, wenn das Finanzamt die Zahlung erst am 14. Januar 2013 von Ihrem Konto abbuchen sollte. dhz

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