Setzen Sie im Jahr 2013 für einen Vollzeitlehrgang ein ganzes Jahr in Ihrem Beruf aus, kann es tatsächlich Sinn machen, dass Sie die Lehrgangsgebühren in voller noch in 2012 bezahlen. Warum das sinnvoll ist, zeigt das folgende Beispiel.
Typisches Beispiel: Ihr zu versteuerndes Einkommen als Lediger Unternehmer beträgt im Jahr 2012 rund 80.000 Euro. Für ein Aufbaustudium nehmen Sie sich 2013 das ganze Jahr Auszeit und verdienen währenddessen nichts. Die Lehrgangskosten betragen ab Januar 2013 1.000 Euro pro Monat.
- Variante a: Sie bezahlen die Fortbildungskosten im Jahr 2013 Monat für Monat.
- Variante b: Sie bezahlen die kompletten 12.000 Euro noch im Jahr 2012.
Folge bei Variante a: Zahlung der Lehrgangskosten im Jahr 2013
In diesem Fall erzielen Sie im Jahr 2013 einen Verlust von 12.000 Euro, der in der Steuererklärung 2013 berücksichtigt werden kann. Das Finanzamt führt auf Antrag einen Verlustrücktrag auf die Einkünfte des Jahres 2012 durch, was so etwa im Mai 2014 zu einer Steuererstattung führt.
Folge bei Variante b: Zahlung der Lehrgangskosten noch im Jahr 2012
Hier wirken sich die kompletten 12.000 Euro Gewinn mindernd als vorweggenommene Betriebsausgaben des Jahres 2012 aus. Sie erhalten die Steuererstattung von 5.317 Euro somit bereits ungefähr im Mai 2013, wenn Sie die Steuererklärung 2012 bereits im Februar 2013 beim Finanzamt einreichen. dhz
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