Arbeitsrecht Altersdiskriminierung: Arbeitgeber bezahlt Entschädigung

Bewerber, die einen Job nur wegen ihres Alters nicht bekommen, können bis zu drei Monatsgehälter Entschädigung vom Unternehmen fordern. Die Beweislast für die Diskriminierung liegt allerdings beim Bewerber. Viele Formulierungen in Stellenausschreibungen und Bewerbungsgesprächen müssen eindeutig sein.

Vorsicht Entschädigungszahlung droht: Bewerber dürfen nicht nur aufgrund des Alters abgelehnt werden. - © Foto: rdnzl/Fotolia

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schreibt Arbeitgebern vor, dass sie niemanden nur aufgrund des Alters bei einer Bewerbung ablehnen dürfen. Tun sie dies trotzdem, kann der Betroffene eine Entschädigung von bis zu drei Monatsgehältern der betreffenden Arbeitsstelle fordern. Das Geld stehe ihnen aber nur dann zu, wenn die Ablehnung diskriminierend sei, sagt Nathalie Oberthür vom Deutschen Anwaltverein. Einen Bewerber wegen seines Alters zu benachteiligen, sei nur selten gerechtfertigt, erklärt die Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Steht jedoch in Frage, ob die zu erledigenden Aufgaben erbracht werden können, sieht es anders aus. In Ordnung ist die Absage zum Beispiel, wenn die Einarbeitungsphase am neuen Arbeitsplatz sehr lang dauert: Es lohnt sich nicht, einen 63-Jährigen einzustellen, wenn er zwei Jahre lang eingearbeitet werden muss.

Fragwürdige Formulierungen

Die Beweislast für die Diskriminierung im Beruf liegt beim Bewerber. Allerdings genüge schon ein Indiz, um die Beweislast umzukehren und den Arbeitgeber in Zugzwang zu bringen. Dafür seien zunächst keine handfesten Beweise notwendig, sagt Oberthür. Meist ließen sich nur die Stellenausschreibungen als Indizien verwenden. Denn darin hat der Kläger die Benachteiligung schwarz auf weiß. Aussagen aus dem Bewerbungsgespräch, etwa "Sie sind zu alt für unser junges Team", ließen sich dagegen nur schwer beweisen.

Ein eindeutiges Indiz in der Stellenanzeige sei zum Beispiel eine klare Altersvorgabe wie: "Wir suchen Mitarbeiter zwischen 20 und 30". Auch die Formulierung "Wir suchen Berufsanfänger" könne schon ausreichen. "Wir sind ein junges Team und suchen Unterstützung", sei dagegen ein Grenzfall. "Das kann das Gericht so oder so sehen", sagt Oberthür.

Grundsätzliche Handlungsempfehlungen zum Abbau von Benachteiligungen im Alter stellte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in dieser Woche vor. Sie forderte die Vorgaben in Tarifverträgen und für die Regelungen beim Ehrenamt zu überarbeiten. dhz/dpa