Steuer aktuell Vorsteuerabzug für geplanten Abriss eines Gebäudes möglich

Erwirbt ein Bauunternehmen ein Grundstück mit einem Gebäude, stellt sich die Frage, ob die Vorsteuer aus dem Kaufpreis für das Gebäude erstattet werden darf, wenn das Gebäude wegen des geplanten Baus einer Wohnanlage abgerissen wird? Die Antworte gaben die Richter des Europäischen Berichtshofs.

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In einem Streitfall vor dem Europäischen Gerichtshofs ging es um einen Unternehmen, das ein Grundstück mit Gebäude erwarb und das Gebäude wegen einer geplanten Wohnungsanlage abreißen ließ. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs mussten in ihrem Urteil (Urteil v. 29.11.2012, Az. Rs. C-257/11; Gran Via Moinesti) stellten hierzu klar:

  • Der Anspruch auf Vorsteuerabzug besteht, weil das Unternehmen mit dem Kauf des Grundstücks umsatzsteuerbare Umsätze (Vermietungsumsätze) plante. Der Abriss des Gebäudes stellt nur eine vorbereitende Tätigkeit für die Errichtung der Wohnanlage dar. Aus diesem Grund steht dem Vorsteuerabzug aus dem Kauf des Gebäudes nichts entgegen.
  • Da das Unternehmen den Abriss des Gebäudes bereits im Zeitpunkt des Kaufs nachweislich geplant hatte, stellt der Abriss keine Nutzungsänderung dar. Folglich ist eine Vorsteuerberichtigung für die Vorsteuer aus dem Kauf dieses Gebäudes nicht notwendig. dhz

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