Der Bundesrat hat den meisten Gesetzesentwürfen mit Steueränderungen 2013 am 23. November 2012 die Zustimmung versagt. Doch auch ohne diese Gesetze treten 2013 zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft, die selbstständige Handwerker kennen sollten.
Bernhard Köstler

Gelangensbestätigung – Neuregelung entschärft
Liefert ein Handwerker Waren an Unternehmer ins EU-Ausland, sollte er eigentlich spätestens ab 1. Januar 2013 durch eine Gelangensbestätigung nachweisen, dass seine Ware tatsächlich ins EU-Ausland gelangt ist. Ohne Nachweis sollte Umsatzsteuer für die eigentlich umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung fällig werden. Doch diese Neuregelung ist erst einmal vom Tisch. Zum einen gibt es eine Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2013. Zum anderen hat das Bundesfinanzministerium klargestellt, dass die Gelangensbestätigung eine von vielen Nachweismethoden ist. Mit anderen Worten: Unternehmer müssen den Nachweis nicht durch die Gelangensbestätigung erbringen, sie können jedoch.
Immobilienkauf in Hessen 2013
Plant ein Handwerksbetrieb im Januar 2013 den Kauf einer Immobilie in Hessen, muss er bei der Grunderwerbsteuer tiefer in die Tasche greifen. Denn in Hessen klettert der Grunderwerbsteuersatz von derzeit 3,5 auf fünf Prozent. Bei einem Kaufpreis von 200.000 Euro sind das immerhin 3.000 Euro mehr Steuern.
Tipp: Wird der Notarvertrag noch im Jahr 2012 unterzeichnet, werden nur 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer fällig, selbst wenn der Übergang von Nutzen und Lasten erst im Jahr 2013 erfolgt.
Freihafen Hamburg wird aufgelöst
Lagern Handwerker im Freihafen Hamburg Waren, sollten Sie beachten, dass der Freihafen Hamburg zum 1. Januar 2013 aufgelöst wird. Welche Verpflichtungen sich hieraus für Unternehmer mit Warenlagerung in Hamburg ergeben, wird unter zoll.de erläutert.
Elektronische Abgabe von Steuererklärungen
Eigentlich hätten Unternehmer mit Gewinneinkünften bereits ihre Steuererklärungen zwingend elektronisch ans Finanzamt übermitteln müssen. Nachgekommen ist dieser Verpflichtung kaum jemand. Für das Steuerjahr 2011 drückten die Finanzbeamten noch beide Augen zu. Doch für die Steuererklärungen 2012, die im Jahr 2013 beim Finanzamt eingehen, kennen die Beamten kein Pardon mehr. Gehen die Erklärungen 2012 im Jahr 2013 in Papierform ein, gelten diese als nicht abgegeben. Schlimmstenfalls drohen Verspätungszuschläge.
Neue Sachbezugswerte für Mahlzeiten
Nach dem Entwurf der 5. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungentgeltverordnung steigen die lohnsteuerlichen Sachbezugswerte für die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Malzeiten an Arbeitnehmer und für die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Wohnungen an Personal. Die Sachbezugswerte für ein Frühstück betragen danach ab 1. Januar 2013 1,60 Euro (bislang 1,57 Euro) und für ein Mittag- oder Abendessen jeweils 2,93 Euro (bislang jeweils 2,87 Euro). Der Wert für die Unterkunftsgestellung klettert zum 1. Januar 2013 von bislang 212 auf 216 Euro.
Authentifizierung beantragen
Ab 1. Januar 2013 können Unternehmer Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen nur noch in elektronischer Form ans Finanzamt übermitteln, wenn sie eine Authentifizierung besitzen. Um Verzögerungen zum Jahreswechsel und dadurch bedingt Verspätungszuschläge zu vermeiden, sollten Unternehmer sich umgehend auf elsteronline.de registrieren lassen und die Authentifizierung beantragen.
Weitere Steueränderungen 2013 im Kurzüberblick
Sonderausgaben
Die abziehbaren Sonderausgaben für Beiträge in eine Rürup-Rentenversicherung klettern von 74 auf 76 Prozent.
Betriebsgröße
Das Bundesfinanzministerium stuft Unternehmer je nach Umsatz und Gewinn ab 2013 in neue Betriebsgrößenklassen ein. Diese Einstufung hat Auswirkungen auf die Häufigkeit der Prüfungen.
Verluste
Noch vorhandene Alt- Verluste aus Kapitalvermögen ( Verluste aus Wertpapierverkäufen bis 31. Dezember 2008) können letztmals 2013 mit Gewinnen aus Kapitalanlagen verrechnet werden.
Ehegatten
Die besondere Veranlagung für Ehegatten im Jahr der Heirat fällt ab 2013 weg. Die getrennte Veranlagung bei Ehegatten wird zu einer Einzelveranlagung mit erheblichen Änderungen bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens beider Ehegatten.
Liechtenstein
Zum 1. Januar 2013 soll erstmals ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Liechtenstein in Kraft treten, das regelt, welcher Staat ein Besteuerungsrecht für Einkünfte in Liechtenstein hat.
Spanien
Wer eine Immobilie in Spanien gekauft hat und sie innerhalb der Zehn-Jahres-Frist nach dem Kauf verkaufen möchte, sollte seinen Steuerberater kontaktieren. Durch das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien drohen ab 1. Januar 2013 höhere Steuern auf den Verkaufsgewinn als 2012.