Wer immer wieder falsch parkt und fortlaufend Knöllchen kassiert, riskiert seinen Führerschein. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte jetzt die Entziehung der Fahrerlaubnis auch für den Fall, dass der Führerscheininhaber bloße Ordnungsvorschriften häufig oder fortlaufend nicht einhält.
Dabei ist es egal, wie viel Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister eingetragenen sind. In dem Fall hatte ein Autofahrer mit zwei auf ihn zugelassenen Wagen in acht Monaten 127 Parkverstöße und 17 Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen.
Daraufhin entzog ihm die zuständige Behörde mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis. Das Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung nun.
Laxe Einstellung zu Vorschriften
Eine Fahrerlaubnis könne nicht nur bei Eintragungen im Verkehrszentralregister, sondern auch dann entzogen werden, wenn sich der Führerscheininhaber aus anderen Gründen als ungeeignet erwiesen habe, hieß es zur Begründung.
Parkverstöße seien für die Beurteilung der Fahreignung relevant, wenn sie sich über einen längeren Zeitraum derart häuften, dass sich dadurch eine laxe Einstellung und Gleichgültigkeit gegenüber Verkehrsvorschriften jeder Art zeige. dapd
Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Berlin 4 L 271.12
