Steuer aktuell Umsatzsteuer und Lohnsteuer: Schon authentifiziert?

Zwar weisen die Finanzämter und das Bundeszentralamt für Finanzen regelmäßig darauf hin, dass die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung, der Lohnsteueranmeldung und der zusammenfassenden Meldung ab 1. Januar 2013 nur noch mit einer Authentifizierung möglich ist. Doch immer noch haben sich viele Unternehmer diese notwendige Authentifizierung nicht besorgt.

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Das Bundeszentralamt hat nun in einer Online-Mitteilung vom 30. November 2012 erneut an Unternehmer appelliert, sich frühzeitig auf elsteronline.de registrieren zu lassen. Im Anschluss an diese Registrierung erhalten Unternehmer per Post einen Code, mit dem sie beim nächsten Besuch von elsteronline.de die Authentifizierung abschließen können. Das Bundeszentralamt weist darauf hin, dass aufgrund der zu erwartenden großen Zahl von Registrierungen auf den Online-Portalen mit sehr langen Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.

Verspätungszuschlag verhindern

Die frühzeitige Registrierung und Authentifizierung kann Verspätungszuschläge verhindern. Denn wer beispielsweise seine Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember am 10. Januar 2013 elektronisch ans Finanzamt übermitteln möchte, wird ohne Authentifizierung scheitern und riskiert so, dass das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzt.

Tipp: Aus diesem Grund sollten Unternehmer trotz der stressigen Weihnachtszeit sich fünf bis zehn Minuten Zeit für die Registrierung auf elsteronline.de nehmen. In diesem Fall dürfte es mit der Authentifizierung bis zum 10. Januar 2013 funktionieren. dhz

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