Steuer aktuell Steueranrechnung für Erschließungskosten möglich?

Ersetzen Sie bei Ihrem Eigenheim die Trinkwasserversorgung durch einen Brunnen mit einem Trinkwasseranschluss bei der Gemeinde, kann es Ihnen passieren, dass das Finanzamt Ihnen eine Steueranrechnung für Handwerkerleistungen verwehrt. Doch dagegen lohnt sich Gegenwehr.

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Grundsätzlich winkt die Steueranrechnung für Handwerkerleistungen von 20 Prozent der abgerechneten Arbeitsleistung, maximal von 1.200 Euro pro Jahr, nur bei Arbeiten "in" Ihrem Privathaushalt. Wird jedoch erstmals eine Trinkwasserleitung gelegt, müssen viele Straßen außerhalb Ihrer Grundstücksgrenzen aufgerissen werden. Und für diese Arbeiten verweigern die Finanzämter die Steueranrechnung.

Tipp: Zu Unrecht, wie jetzt die Richter des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg entschieden. Selbst wenn die Arbeiten außerhalb der Grundstücksgrenzen erfolgen, ist eine Steueranrechnung nach § 35a EStG zu gewähren. Es reicht aus, dass die Arbeiten ausschließlich dem Grundstück dienen (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 15.8.2012, Az, 7 K 7319/10). dhz

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