Für eine Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland gibt es auch in diesem Jahr bereits vor Weihnachten eine Bescherung auf dem Konto und sie erhalten Weihnachtsgeld. Doch sowohl zwischen den Branchen als auch zwischen West- und Ostdeutschland gibt es große Unterschiede. Ein Rechtsanspruch besteht dagegen nicht.

Rund 55 Prozent der Beschäftigten in Deutschland erhalten eine Jahressonderzahlung in Form eines Weihnachtsgeldes. In den meisten Fällen wird es mit dem Novembergehalt ausgezahlt. Wie aus einer Erhebung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) hervorgeht, sind die Zahlungen aber sehr unterschiedlich verteilt.
Das WSI geht davon aus, dass das Weihnachtsgeld entsprechend der Tarifentwicklung in den Branchen angestiegen ist. Denn ausschlaggebend für die Höhe der Zahlung und deren Zahlungszeitpunkt ist in vielen Fällen der Tarifvertrag des Arbeitnehmers oder in tariffreien Branchen der Arbeitsvertrag.
Vorsicht: Hintertürchen im Tarifvertrag
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung eines Weihnachtsgeldes, einer Jahressondervergütung, Sonderzahlung oder Ähnliches besteht für den Arbeitgeber allerdings nicht. Einige Betriebe sind dazu übergegangen, stattdessen Erfolgsbeteiligungen auszuzahlen. Die Untersuchung zeigte, dass das mittlerweile rund 17 Prozent der Beschäftigten in Deutschland sind. Etwa 21 Prozent erhalten sonstige Sonderzahlungen.
Unterschiede beim WeihnachtsgeldManche Branchen lassen sich aber eine Hintertür im Tarifvertrag offen, um das Weihnachtsgeld nur dann auszuzahlen, wenn die Umsätze stimmen. "Bei den norddeutschen Bäckern und Konditoren steht eine Notfallklausel im Manteltarifvertrag, wonach Betriebe die Zahlung in schwierigen Zeiten aussetzen dürfen", sagte eine Sprecherin der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten. Einige Betriebe würden diese Klausel jedes Jahr wieder nutzen, kritisierte die sie. Ein genauer Blick in den Vertrag lohnt sich.
Die grundsätzlichen Unterschiede zeigen sich wie folgt:
- West/Ost: Nach wie vor gibt es Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. In Westdeutschland bekommen 59 Prozent, in Ostdeutschland 39 Prozent der Beschäftigten ein Weihnachtsgeld.
- Männer/Frauen: Frauen erhalten weniger oft Weihnachtsgeld als Männer. Bei den Frauen sind es 53 Prozent, bei den Männern dagegen 56 Prozent.
- (Un-)Befristet Beschäftigte: Beschäftigte mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen zu 57 Prozent ein Weihnachtsgeld, befristet Beschäftigte nur zu 46 Prozent.
- Leiharbeit: Beschäftigte in Leiharbeit erhalten zu 49 Prozent ein Weihnachtsgeld.
- Tarifbindung: Eindeutig profitieren die Beschäftigten von einer Tarifbindung ihres Arbeitgebers. Beschäftigte mit Tarifbindung erhalten zu 70 Prozent ein Weihnachtsgeld, Beschäftigte ohne Tarifbindung dagegen nur zu 42 Prozent.
- Gewerkschaftsmitglieder: Mitglieder einer Gewerkschaft stehen sich besser. 66 Prozent von ihnen erhalten Weihnachtsgeld, Nichtmitglieder dagegen nur zu 53 Prozent.
Betrachtet man die einzelnen Branchen genauer so zeigt die Untersuchung der Wirtschaftsforscher, dass unter anderem die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie oder in der westdeutschen Chemieindustrie ein im Vergleich hohes Weihnachtsgeld erhalten. Sie bekommen 95 bis 100 Prozent eines Monatseinkommens als Sonderzahlung. Darunter liegen Branchen wie Versicherungen mit 80 Prozent eines Monatseinkommens, der Einzelhandel in Westdeutschland mit 62,5 Prozent sowie die dortige Metallindustrie mit 55 Prozent. jtw/dapd

