Haben Sie den lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn ermittelt, müssen Sie prüfen, ob es sich bei dem Arbeitslohn um laufendes Entgelt oder um sonstige Bezüge handelt. Eine Unterscheidung mit erheblicher lohnsteuerlicher Auswirkung.
Je nachdem, ob laufendes Entgelt oder sonstige Bezüge vorliegen, gilt Folgendes:
| Laufendes Entgelt | Sonstige Bezüge |
| Definition: Gehaltsbestandteile, die Sie Ihrem Mitarbeiter regelmäßig ausbezahlen, ist laufendes Entgelt. | Definition: Gehaltszahlungen, die nicht regelmäßig, sondern nur ein einziges Mal oder sehr selten gezahlt werden, stellen sonstige Bezüge dar. |
| Beispiele: Monatlicher Arbeitslohn, Überstundenvergütungen. | Beispiele: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. Monatsgehalt |
| Folge: Ermitteln Sie die abzuführende Lohnsteuer nach der Lohnsteuertabelle (monatliche, wöchentlich, täglich) für den betreffenden Lohnsteuerzahlungszeitraum | Folge: Die Lohnsteuer für sonstige Bezüge ermitteln Sie nach der Jahreslohnsteuertabelle. |
Wie bestimme ich den Lohnzahlungszeitraum?
Der Lohnzahlungszeitraum ist der Zeitraum, für den Sie Ihrem Mitarbeiter das Gehalt bezahlen. Konkret: Wird ein Mitarbeiter nach produzierten Stückzahlen bezahlt, bekommt sein Gehalt aber nur einmal im Monat ausbezahlt, handelt es sich um einen monatlichen Lohnzahlungszeitraum. Folge: Sie müssen die Lohnsteuer für dieses laufende Entgelt nach der monatlichen Lohnsteuertabelle ermitteln. dhz
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