Die Bundesregierung wies in einer Mitteilung vom 9. November 2012 darauf hin, dass energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes auch im Jahr 2013 auf Antrag wieder vom so genannten Spitzenausgleich profitieren. Es müssen jedoch neue Voraussetzungen eingehalten werden.
Unternehmen, die den Spitzenausgleich im Jahr 2013 in Anspruch nehmen möchten, profitieren nur dann von Erstattungen, wenn sie 2013 ein Energiemanagementsystem einführen oder zumindest mit der Einführung beginnen. Wer nur einmal im Jahr einen Antrag stellt – also Ende 2013 – muss erst im Jahr 2013 mit der Einführung eines Energiemanagementsystems beginnen. Größere Unternehmen, die jedoch 2013 viertel- oder halbjährliche Anträge auf Strom- und Energiesteuererstattungen stellen möchten, müssen bereits in den verbleibenden Wochen des Jahres 2012 mit der Einführung beginnen.
Für kleine und mittelständische Unternehmen (maximal 50 Millionen Umsatz und maximal 250 Arbeitnehmer) muss kein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem (UMS) nach EMAS eingeführt werden. Hier genügen kostengünstigere, alternative Systeme, soweit diese Systeme der DIN EN 16247-1 entsprechen.
Tipp: Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die bislang vom Spitzenausgleich profitiert haben, müssen also aktiv werden. Die ersten Schritte dürften die Schulung des Personals und das Gespräch mit dem Steuerberater sein. dhz
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