Steuer aktuell Lohnsteuermäßigung: Stichtag ist am 30. November

Bis Ende November 2012 haben Arbeitnehmer noch Zeit, im Rahmen des Lohnsteuerermäßigungsverfahrens einen Antrag auf Feststellung eines Lohnsteuerfreibetrags 2012 für Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder für Verluste beim Finanzamt zu beantragen.

© tom_nulens - stock.adobe.com

Der Vorteil am Lohnsteuerermäßigungsverfahren liegt auf der Hand. Der Arbeitgeber behält bei Ermittlung der Lohnsteuer für Dezember 2012 bei Vorliegen eines Lohnsteuerfreibetrags deutlich weniger oder bestenfalls gar keine Lohnsteuer ein. Durch das Lohnsteuerermäßigungsverfahren müssen Arbeitnehmer auf Steuererstattungen also nicht warten, bis sie den Steuerbescheid 2012 in Händen halten. Sie profitieren schon heute durch die geringe Lohnsteuer auf den Arbeitslohn.

Auch 2013 schon im Blick

Arbeitgeber sollten Ihre Mitarbeiter auch darauf hinweisen, dass Lohnsteuerfreibeträge der Papier-Lohnsteuerkarte 2010 im Jahr 2012 letztmals bei der Ermittlung der monatlichen Lohnsteuer berücksichtigt werden. Für 2013 müssen Arbeitnehmer auf jeden Fall einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2013 stellen, wenn sie schon während des Jahres weniger Lohnsteuer zahlen möchten. dhz

Weitere Steuertipps gibt es imDHZ-Steuerarchiv .