Teil 1: Unternehmer privat Zehn Steuerstrategien zum Jahresende

In wenigen Wochen ist das Steuerjahr 2012 schon wieder vorbei. Zeit, um sich den Steuerstrategien zum Jahresende zu widmen. In Teil 1 dreht sich alles um den Unternehmer privat.

Bernhard Köstler

Unternehmer sollten sich jetzt die Frage stellen, mit welchen Steuerstrategien sie die Steuerlast 2012 noch drücken können. - © Visual Concepts/Fotolia.com

1. Verlustbescheinigung – Antrag bis 10. Dezember 2012
Haben Sie bei einer Bank Gewinne aus privaten Kapitalanlagen und bei einer anderen Bank Verluste, wird nur steuersparend verrechnet, wenn Sie bei Einreichung der Steuererklärung 2012 die Anlage KAP beifügen. Zusätzlich brauchen Sie noch eine Verlustbescheinigung der Bank.

DHZ- Tipp: Die Verlustbescheinigung muss bis 15. Dezember bei der Bank beantragt werden. Danach ist es zu spät.

2. Gemeinsamer Freistellungsauftrag mit 0 Euro
Haben Sie und Ihr Ehepartner bei derselben Bank Depots und Konten und Sie erzielen Gewinne aus Kapitalvermögen und Ihr Ehegatte Verluste, darf die Bank steuersparend saldieren. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie mit Ihrem Ehepartner einen gemeinsamen Freistellungsauftrag für die Konten und Depots ert­eilen.

DHZ- Tipp: Sie haben Ihr Freistellungsvolumen von 1.602 Euro bereits bei anderen Banken verteilt? Kein Problem. Die Bank führt die steuersparende Verrechnung der Gewinne und Verluste aus Kapitalvermögen auch bei Erteilung eines gemeinsamen Freistellungsauftrags über 0 Euro durch.

3. Riesterförderung für Selbstständige
Eigentlich erhält die Riesterzulage nur, wer gesetzlich rentenversicherungspflichtig ist. Doch über ein Hintertürchen profitieren auch verheiratete Selbstständige. Denn ist der Ehegatte rentenversicherungspflichtig, schließt einen Riester-Vertrag ab und zahlt seine Mindestbeiträge, erhält der Selbstständige einen mittelbarer Zulagenanspruch nach § 79 Satz 2 EStG.

DHZ- Tipp: Schließt der Selbstständige einen eigenen Riestervertrag ab und leistet einen Jahresbeitrag von 60 Euro, winken ihm die Grundzulage von 154 Euro sowie die Kinderzulagen je Kind von 185 Euro (bei Geburt ab 2008: 300 Euro).

4. Versöhnungsversuch rettet Zusammenveranlagung
Waren Sie bereits zum 1. Januar 2012 von Ihrem Ehegatten getrennt, steht Ihnen für 2012 die günstige Ehegattenbesteuerung nach dem Splittingtarif leider nicht zu. Doch wagen Sie einen mindestens einmonatigen Versöhnungsversuch mit Ihrem oder Ihrer Ex, rettet das für 2012 die Zusammenveranlagung.

DHZ- Tipp: Lassen Sie sich den Versuch durch Ihren Scheidungsanwalt bezeugen und melden Sie sich für den Versöhnungsversuch in einem gemeinsamen Haushalt an. Geht die Versöhnung schief, steht Ihnen dennoch die Zusammenveranlagung für 2012 zu.

5. Eigenheimzulage ab 2012
Haben Sie 2005 einen Bauantrag für Ihr Eigenheim gestellt und es wurde in Eigenleistung im Jahr 2012 bezugsfertig, können Sie ab diesem Zeitpunkt einen Antrag auf Eigenheimzulage stellen.

DHZ- Tipp: Erfüllen Sie die Voraussetzung für die achtjährige Förderung ab 2012, müssen Sie bis zum 31. Dezember 2012 einziehen. Ziehen Sie erst im Januar 2013 ein, ist das erste Förderjahr ver­loren.

6. Geldsegen durch Kindergeldantrag
Für volljährige Kinder erhalten Eltern neuerdings – rückwirkend ab 1. Januar 2012 – Kindergeld, wenn die Kinder sich in einer Übergangszeit von nicht mehr als vier Monaten zwischen einem Ausbildungsabschnitt und dem freiwilligen Wehrdienst befinden. Volljährige Kinder sollen zudem berücksichtigt werden, wenn sie einen Dienst im Ausland im Sinne von § 5 Bundesfreiwilligengesetz leisten und sich in der Probezeit beim freiwilligen Wehrdienst – also für einen Zeitraum von sechs Monaten – befinden (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2e EStG neu).

DHZ- Tipp: Da diese Neuregelungen im Jahressteuergesetz 2013 erst im November verabschiedet werden, lehnt die Finanzkasse Anträge auf Kindergeld vorerst ab. Bitten Sie deshalb bis zur Verabschiedung des Jahressteuergesetzes um Zurückstellung Ihres Antrags von der Bearbeitung.

7. Elterngeld: Frühzeitige Anpassung der Steuerklasse
Die Berechnung zur Höhe des Elterngelds ändert sich für Geburten ab dem 1. Januar 2013. Danach ermittelt die Familienkasse das Elterngeld anhand des Nettogehalts, das sich nach Anwendung der Steuerklasse ergibt, die in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt überwiegend gewählt wurde.

DHZ- Tipp: Eltern, die in sieben oder acht Monaten Nachwuchs erwarten, sollten zusammen mit ihrem Steuerberater durch Vergleichsrechnungen klären, ob es sinnvoll ist, sieben Monate vor der Geburt die Steuerklasse zu ­ändern.  

8. Umzugskosten
Ist ein Arbeitnehmer in den letzten Jahren mehrmals aus beruflichen Gründen umgezogen und steht der nächste Umzug bereits im Januar 2013 an? Wenn ja, sollte nachgerechnet werden, ob der Umzug besser noch im Jahr 2012 stattfinden sollte. Denn liegt der letzte berufliche Umzug weniger als fünf Jahre zurück, darf die als Werbungskosten abziehbare Umzugskostenpauschale um 50 Prozent höher angesetzt werden.

9. Lohnsteuerermäßigung
Beziehen Sie oder Ihr Ehegatte Einkünfte aus einem Anstellungsverhältnis, müssen Sie erstmals für 2013 wieder einen Freibetrag für voraussichtliche Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung im Lohnsteuerermäßigungsverfahren stellen.

DHZ- Tipp: Da ELStAM zum Januar 2013 startet, werden Freibeträge der Vorjahre im Jahr 2013 nicht automatisch fortgeführt. Vorteil eines Freibetrags: Der Arbeitgeber behält Monat für Monat weniger Lohnsteuer ein. Bis Ende November 2012 können Sie übrigens noch einen Freibetrag für 2012 beantragen. Je höher der Freibetrag, desto weniger Lohnsteuer behält der Arbeitgeber vom Dezembergehalt ein.  

10. Freiwillig
Haben Sie sich erst im Jahr 2009 oder später selbstständig gemacht, steht zum 31. Dezember 2012 das Steuerjahr 2008 im Mittelpunkt. Haben Sie für das Jahr 2008 nämlich noch keine Steuererklärung abgegeben, ist der 31. Dezember 2012 der letzte Tag, an dem die Abgabe möglich ist. Als Faustregel gilt: Bereits bei 15 km Fahrtweg an 230 Arbeitstagen winkt eine Steuererstattung – allein deswegen lohnt sich schon die Abgabe der Steuererklärung.