Der Starttermin für die E-Bilanz rückt immer näher. Doch was verbirgt sich eigentlich hinter der E-Bilanz und reicht es nicht, diese Ende 2014 ans Finanzamt zu übermitteln? Warum also heute schon Stress machen? Mit diesen oder ähnlichen Argumenten schieben viele selbstständige Handwerker das Thema E-Bilanz vor sich her und haben bisher noch keinerlei Anpassungen vorgenommen.
Bernhard Köstler
Dabei ist der 1. Januar 2013 ein wirklich wichtiger Startschuss, der nicht verpasst werden sollte.
E-Bilanz auf den Punkt gebracht
E-Bilanz bedeutet, dass Unternehmer, die ihren Gewinn durch Bilanzierung ermitteln, für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2012 beginnen, ihre Bilanzdaten elektronisch ans Finanzamt übermitteln müssen. Gemeint ist also die Bilanz 2013, die bis Mitte/Ende 2014 elektronisch beim Finanzamt eingehen muss. Trotzdem müssen Betriebsinhaber unbedingt noch bis Ende 2012 aktiv werden und ihre Buchhaltung zum 1. Januar 2013 E-Bilanz-fähig machen.
Hintergrund: Die Finanzverwaltung gibt bestimmte Gliederungstiefen für die Bilanz vor. Unternehmer müssen also bis 1. Januar 2013 möglicherweise neue Konten in ihrer Buchhaltung einrichten, auf die ab dem 1. Januar 2013 gebucht wird. Sicherlich könnte man abwarten und die Anpassungen in der Buchhaltung erst mit Aufstellung der Bilanz 2013 im Jahr 2014 umsetzen.
Späte Anpassung kann teuer werden
Doch die späte Anpassung ist kompliziert, weil nun die Buchungen von den nicht mehr gültigen Konten auf die neuen Konten umgebucht werden müssen. Und komplizierte und zeitaufwändige Anpassungen mit vielen Umbuchen kosten viel Zeit und damit verbunden höhere Honoraraufwendungen für den Steuerberater.
Steuerberater erster Ansprechpartner
Apropos Steuerberater. Viele Berater haben das Thema E-Bilanz bislang auch zu lange vor sich hergeschoben und ihre Mandanten noch gar nicht auf den Stichtag 1. Januar 2013 vorbereitet. Wer von seinem Berater noch keine Information zur E-Bilanz erhalten hat, sollte selbst aktiv werden und das Gespräch suchen. Klären Sie, welchen Part der Steuerberater für Ihre Buchhaltung spielen soll. Eines ist klar. Die Anpassung der Buchhaltung auf die E-Bilanz ist mit höheren Beraterkosten verbunden. Denn der Berater muss ein so genanntes "Mapping" durchführen. Das bedeutet im Klartext: Er muss die bestehende Buchhaltung mit den Anforderungen zur vorgeschriebenen Gliederungstiefe (im Fachjargon: Taxonomie) der E-Bilanz vergleichen und zusammen mit dem Anbieter der Buchhaltungssoftware neue Konten einrichten, auf die ab 1. Januar 2013 gebucht werden kann.
Minimalstanpassung reicht aus
Auf jeden Fall sollte das Zusatzhonorar für diese Aktion mit dem Steuerberater im Vorfeld geregelt werden. Gut zu wissen: Es reicht, wenn die Minimalstanpassungen vorgenommen werden. Dazu hilft ein Blick auf esteuer.de. Dort ist eine Excelliste mit der Bezeichnung Kerntaxonomie 5.1 abrufbar. Filtert man diese Liste so, dass nur noch die Mussfelder übrig bleiben, zeigt das die geforderten Mindestanforderungen. Bei den Mussfeldern handelt es sich um Buchungskonten, die zwingend im Rahmen der elektronischen Übermittlung der Bilanzdaten beim Finanzamt ankommen müssen. Kannfelder sollten erst im Laufe der nächsten Jahre angepasst werden.
Fazit
In knapp drei Monaten müssen die Anpassungen zur E-Bilanz abgeschlossen sein. Unternehmer sollten deshalb unbedingt schon jetzt beim Steuerberater und Softwareanbieter nachhaken und mit der Umsetzung beginnen. Auch Personal sollte bis dahin geschult werden.
Informationen zur E-Bilanz
Internet: Informationen zur E-Bilanz finden Interessierte im Internet unter esteuer.de. Die Finanzverwaltung beantwortet dort unter FAQ die Antworten auf die häufigsten Fragen und bietet die Kerntaxonomie 5.1 (Gliederungstiefe der E-Bilanz) als Excelliste zum Download an.
Infodienste: Für Steuerberater interessant ist der Infodienst WISO Steuerbrief, der neben einem aktuellen Download für Praktiker die Fragen der Steuerberater praxistauglich beantwortet (wiso.iww.de).
Leitfaden: Das Bundesfinanzministerium hat einen Leitfaden zur E-Bilanz veröffentlicht, der zwar ein wenig bürokratisch ist, aber dennoch wichtige Begriffsdefinitionen bringt (bundesfinanzministerium.de).
E-Bilanz - nein danke!
Es gibt noch eine letzte Chance, wie Sie den zeit- und kostenintensiven Anpassungen zur E-Bilanz entgehen können. Sie können einen Härtefallantrag beim Finanzamt stellen. Von der elektronischen Übermittlung Ihrer Bilanzdaten werden Sie befreit, wenn Sie beispielsweise im nächsten Jahr Ihren Betrieb aus Altergründen aufgeben oder verkaufen und die Anpassungen deshalb zu unangemessenen Kosten führen würden.
Tipp: Um steuerlich auf der sicheren Seite zu stehen, sollten Sie den Härtefallantrag unbedingt schon heute beim Finanzamt stellen und nicht erst bei Abgabe der Steuererklärung der Bilanz 2013. Gibt das Finanzamt Ihrem Härtefallantrag statt, dürfen Sie die Bilanzdaten wie bisher in Papierform beim Finanzamt einreichen.