Steuer aktuell Vorsteuerabzug: Stolperfalle Leistungsbeschreibung

In Eingangsrechnungen kippt der Vorsteuerabzug, wenn die Leistungsbeschreibung unklar formuliert ist. Der Bundesfinanzhof hat dies nun zum wiederholten Mal bestätigt. Doch es gibt Tricks auch mit einer schwammigen Beschreibung durchzukommen.

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Danach gilt Folgendes: Eine Rechnung berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug, wenn sich die Angaben auf "Personalgestellung – Schreibarbeiten" sowie "Büromaterial, Porto, EDV, Fachliteratur" beschränken (BFH, Urteil v. 15.5.2012 - XI R 32/10, NV; veröffentlicht am 19.9.2012).

So sichern Sie sich den Vorsteuerabzug

 Doch weisen Sie in der Rechnung auf Stundenzettel oder auf einen ausführlichen Kostenvoranschlag hin, erhalten Sie die Vorsteuer auf bei schwammiger und nichts sagender Leistungsbeschreibung erstattet. Dadurch ist ein sachverständiger Dritte stets in der Lage, die erbrachte Leistung problemlos zu erkennen.

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