Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen wies in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) nun endlich 2013 kommen soll. Was bis dahin gilt – hier erfahren Sie es.
Bis zur Einführung von ELStAM zum 1. Januar 2013 gilt für die Ermittlung des Lohnsteuerabzugs Folgendes:
- Es gelten grundsätzlich die Lohnsteuermerkmale der Papierlohnsteuerkarte 2010.
- Ist keine Lohnsteuerkarte 2010 vorhanden oder haben sich Änderungen bei den Lohndaten ergeben (Steuerklasse, Kinderzahl, etc.), muss dem Arbeitgeber eine Lohnersatzbescheinigung des Finanzamts ausgehändigt werden.
Tipp: Einen kostenlosen Leitfaden zu ELStAM finden Sie unter steuerportal-mv.de in der Rubrik Meldungen .
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