Steuer aktuell ELStAM 2013: Was sich bei der Ermittlung des Lohnsteuerabzugs ändert

Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen wies in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) nun endlich 2013 kommen soll. Was bis dahin gilt – hier erfahren Sie es.

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Bis zur Einführung von ELStAM zum 1. Januar 2013 gilt für die Ermittlung des Lohnsteuerabzugs Folgendes:

  • Es gelten grundsätzlich die Lohnsteuermerkmale der Papierlohnsteuerkarte 2010.
  • Ist keine Lohnsteuerkarte 2010 vorhanden oder haben sich Änderungen bei den Lohndaten ergeben (Steuerklasse, Kinderzahl, etc.), muss dem Arbeitgeber eine Lohnersatzbescheinigung des Finanzamts ausgehändigt werden.
ELStAM wird für 40 Mio. Arbeitnehmer und rund zwei Mio. Arbeitgeber zu erheblichen Erleichterungen führen. Beim Melderegister eingetragene Änderungen oder Neuerungen (Geburt eines Kindes, Heirat, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) wird dem Arbeitgeber ab 2013 automatisch für die Ermittlung der Lohnsteuer mitgeteilt. 

Tipp: Einen kostenlosen Leitfaden zu ELStAM finden Sie unter steuerportal-mv.de in der Rubrik Meldungen .

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