Steuer aktuell Scheinselbständigkeit: So vermeiden Sie dieses Risiko

Beauftragen Sie einen Unternehmer mit der Suche nach neuen Kunden und zahlen ihm hierfür Provisionen oder schließen Sie mit einem Selbständigen einen Dienstleistungsvetrag als Subunternehmer ab? Dann sollten Sie ausschließen, dass es sich bei diesem Unternehmer um einen Scheinselbständigen handelt.

© tom_nulens - stock.adobe.com

Denn kommt die Deutsche Rentenversicherung bei einer Überprüfung zu der Erkenntnis, dass es sich bei dem vermeintlichen Unternehmer doch eher um einen Arbeitnehmer handelt (z.B. wenn er Se als einzigen Auftraggeber hat und in seinen Entscheidungen alles andere als frei ist), drohen hohe Nachzahlungen von Lohnsteuer und Sozialabgaben.

Rettungsanker Statusfeststellung

Doch es gibt eine Möglichkeit, wie Sie abklopfen lassen können, ob der neue Geschäftspartner nun als Selbständiger oder eher als Arbeitnehmer durchgeht. Das Zauberwort heißt hier: Statusfeststellung. Diese Statusfeststellungen können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRVB) nach § 7a SGB IV beantragen

Tipp: Nur mit dieser Statusfeststellung stehen Sie im Zweifel auf der sicheren Seite und verhindern Jahre später erhebliche Nachzahlungen. Stellen Sie diese unbedingt noch vor Vertragsabschluss, ersparen Sie sich viele Scherereien. dhz

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .