Steuer aktuell Unternehmer verweigert Ausstellung einer berichtigten Rechnung?

Haben Sie von einem Unternehmer eine umsatzsteuerlich fehlerhafte Rechnung erhalten, sollten Sie ihn um Ausstellung einer berichtigten Rechnung bitten. Weigert sich der Rechnungsaussteller jedoch, sollten Sie dem Finanzamt den Sachverhalt anzeigen.

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Stellt sich bei Überprüfung einer Eingangsrechnung fest, dass die für den Vorsteuerabzug notwendigen Angaben nicht vollständig aufgeführt sind, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Zahlen Sie den Rechnungsbetrag vorerst nicht und bitten Sie den Rechnungsaussteller um eine korrigierte Rechnung.
  • Weigert sich der Rechnungsaussteller und droht mit rechtlichen Schritten, wenn die Zahlung nicht umgehend erfolgt, sollten Sie ihm nur den Nettobetrag überweisen.
  • Schicken Sie eine Kopie der Rechnung an das Finanzamt, bei dem der Rechnungsaussteller umsatzsteuerlich erfasst ist und bitten Sie dieses Finanzamt um Stellungnahme.
  • Ist die Rechnung fehlerhaft, wird das Finanzamt das dem Rechnungsaussteller bestätigen. Das Finanzamt kann, muss das aber nicht tun,
  • Zahlen Sie die Umsatzsteuer dann erst aus, wenn Sie eine berichtigte Rechnung in Händen halten.