Immer mehr Groß- und Zwischenhändlern gewähren Handwerksbetrieben Prämienprogramme. Werden bestimmte Bestellmengen erreicht, werden Punkte gutgeschrieben, für die es eine Prämie gibt. Und genau nach diesen Prämien suchen die Prüfer des Finanzamts.
Denn erhält ein Unternehmer durch die Ausübung seiner betrieblichen Tätigkeit Prämien, muss er den Wert dieser erhaltenen Prämien als Gewinn erhöhende Betriebseinnahme versteuern. Denn als Betriebseinnahmen sind Zahlungen in Geld und Geldeswert zu erfassen (§ 8 Abs. 1 Satz 1 EStG).
Beispiel:
Sie sind als Gas-Wasser-Installateur tätig. Ein Lieferant von Durchlauferhitzern bietet Ihnen ein Prämienprogramm an. Wegen Erreichens bestimmter Bestellmengen erhalten Sie ein Handy im Wert von 600 Euro und eine Reise im Wert von 1.200 Euro. Da Ihnen diese Prämien im Zusammenhang mit der Ausübung Ihres Berufs zugewendet wurden, müssen Sie den Wert dieser Zuwendungen Ihrem Gewinn hinzurechnen.
Tipp: Prämienprogramme kommen in allen Branchen vor. Die Finanzverwaltung sucht nun gezielt nach Groß- und Zwischenhändlern, die solche Prämien anbieten und informiert die Finanzämter der Empfänger der Prämien. Hier drohen Nachfragen oder Betriebsprüfungen.
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .
