Steuer aktuell Seit 1. Juli höhere Grunderwerbsteuer einkalkulieren

Egal, ob Sie privat eine Immobilie oder eine neue Geschäftsimmobilie zulegen möchten, müssen Sie neben dem Kaufpreis noch die Grunderwerbssteuer als Kostenfaktor einplanen. In Mecklenburg-Vorpommern müssen Sie hier seit 1. Juli 2012 deutlich tiefer in die Tasche greifen.

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Der Grunderwerbsteuersatz stieg in Mecklenburg-Vorpommern zum 1. Juli 2012 von 3,5 Prozent auf 5 Prozent. Für eine Immobilie mit einem Kaufpreis von 200.000 Euro müssen Sie seitdem anstatt mit 7.000 Euro mit 10.000 Euro Grunderwerbsteuer rechnen.

Steueroptimale Vorbereitung des Kaufs

Um weitere steuerliche Nachteile bei der Nutzung einer Immobilie für betriebliche Zwecke oder für Vermietungszwecke zu vermeiden, empfehlen sich folgende Schritte in der Vorbereitungsphase:

  • Teilen Sie im Kaufbetrag bereits die Kaufpreise für Grund und Boden und für das Gebäude auf. Ohne Aufteilung schätzt das Finanzamt. Nachteil: Bei einem hohen Grundstückswert mindert sich die Abschreibung für das Gebäude.
  • Die Sanierungskosten für das Gebäude dürfen in den ersten drei Jahren nach dem Kauf nicht mehr als 15 Prozent des Gebäudewerts betragen. Wird diese Grenze überschritten, liegen nachträgliche Gebäudeherstellungskosten vor, die mit dem Gebäude abgeschrieben werden müssen. Wird die Grenze innerhalb dieses Dreijahreszeitraums nicht überschritten, sind die Sanierungskosten in voller Höhe sofort steuerlich abziehbar. dhz
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