Steuer aktuell Sonderabschreibung: Was kommt danach?

Erfüllen Sie die Voraussetzung für die Sonderabschreibung nach § 7g EStG, dürfen Sie im Jahr des Kaufs eines Anlagegegenstandes (Maschine, Pkw, Lkw) neben der normalen Abschreibung zusätzlich 20 Prozent abschreiben. Doch wie geht es mit der Abschreibung danach weiter?

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Wird eine Sonderabschreibung von 20 Prozent geltend gemacht, muss die Abschreibung fünf Jahre nach dem Kauf neu berechnet werden (§ 7a Abs. 9 EStG). Hier ermitteln Sie den Restbuchwert und teilen diesen durch die Restnutzungsdauer.

Beispiel zur Sonderabschreibung: Sie kaufen 2012 für Ihren Betrieb einen neuen Transporter für 20.000 Euro (Nutzungsdauer 8 Jahre). Die Abschreibung in diesen 8 Jahren wird folgendermaßenßermittelt:

Jahr Höhe der Abschreibung
Jahr 1: Lineare Abschreibung (20.000 Euro verteilt auf 8 Jahre)2.500 Euro
Jahr 1: Sonderabschreibung (20.000 Euro x 20 Prozent)4.000 Euro
Jahre 2 bis 5: 4 x 2.500 Euro10.000 Euro
Jahr 6: Restbuchwert des Transporters 3.500 Euro verteilt auf Restnutzungsdauer von 3 Jahren)1.167 Euro
Jahr 7 und 8 (2 x 1.167 Euro)2.334 Euro

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