Erfüllen Sie die Voraussetzung für die Sonderabschreibung nach § 7g EStG, dürfen Sie im Jahr des Kaufs eines Anlagegegenstandes (Maschine, Pkw, Lkw) neben der normalen Abschreibung zusätzlich 20 Prozent abschreiben. Doch wie geht es mit der Abschreibung danach weiter?
Wird eine Sonderabschreibung von 20 Prozent geltend gemacht, muss die Abschreibung fünf Jahre nach dem Kauf neu berechnet werden (§ 7a Abs. 9 EStG). Hier ermitteln Sie den Restbuchwert und teilen diesen durch die Restnutzungsdauer.
Beispiel zur Sonderabschreibung: Sie kaufen 2012 für Ihren Betrieb einen neuen Transporter für 20.000 Euro (Nutzungsdauer 8 Jahre). Die Abschreibung in diesen 8 Jahren wird folgendermaßenßermittelt:
| Jahr | Höhe der Abschreibung |
|---|---|
| Jahr 1: Lineare Abschreibung (20.000 Euro verteilt auf 8 Jahre) | 2.500 Euro |
| Jahr 1: Sonderabschreibung (20.000 Euro x 20 Prozent) | 4.000 Euro |
| Jahre 2 bis 5: 4 x 2.500 Euro | 10.000 Euro |
| Jahr 6: Restbuchwert des Transporters 3.500 Euro verteilt auf Restnutzungsdauer von 3 Jahren) | 1.167 Euro |
| Jahr 7 und 8 (2 x 1.167 Euro) | 2.334 Euro |
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