ELStAM wird schrittweise eingeführt

Zur Einführung der elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmale (ELStAM) zum 1. Januar 2013 wird es eine Übergangsregelung geben. Wie das Bundesfinanzministerium bekanntgab, wird der Übergang vom papiergebundenen Verfahren zum neuen elektronischen ELStAM-Verfahren schrittweise vollzogen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht die Regelung positiv. "Das Handwerk begrüßt die Entscheidung von Bund und Ländern, für 2013 alternativ zu ELStAM noch das ­papierbasierte Lohnsteuermeldeverfahren zuzulassen", sagte Generalsekretär Holger Schwannecke.

Mittelfristig erwartet der ZDH durch ELStAM spürbare bürokratische Erleichterungen für die Handwerksbetriebe. dan

Mehr Informationen zu ELStAM unter elster.de .