Zur Einführung der elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmale (ELStAM) zum 1. Januar 2013 wird es eine Übergangsregelung geben. Wie das Bundesfinanzministerium bekanntgab, wird der Übergang vom papiergebundenen Verfahren zum neuen elektronischen ELStAM-Verfahren schrittweise vollzogen.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht die Regelung positiv. "Das Handwerk begrüßt die Entscheidung von Bund und Ländern, für 2013 alternativ zu ELStAM noch das papierbasierte Lohnsteuermeldeverfahren zuzulassen", sagte Generalsekretär Holger Schwannecke.
Mittelfristig erwartet der ZDH durch ELStAM spürbare bürokratische Erleichterungen für die Handwerksbetriebe. dan
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