Finanzministerium für Ausnahmeregel Spenden an die Tafeln müssen umsatzsteuerfrei sein

Bäckereien sollen nicht verkaufte Waren zukünftig an die Tafeln spenden können, ohne dafür Umsatzsteuer zu bezahlen. Nachdem Finanzämter vierstellige Nachzahlungen wegen "Schwarzspenden" gefordert hatten, hat sich nun das Bundesfinanzministerium eingemischt. Die Tafeln zeigen sich erleichtert, denn die Gaben der Bäcker machen einen Großteil der Spenden aus.

Jana Tashina Wörrle

Die Brot- und Kuchenspenden von großen und kleinen Bäckereien sind besonders wichtig für die Tafeln, denn die Betriebe wirken auch als Mulitplikator für die Arbeit der Spendensammler. - © Wolfgang Borrs

Es ist der Paragraf 3 des Umsatzsteuergesetzes, der nun für Ärger sorgt. Er besagt, dass Sachspenden an gemeinnützige Organisationen der Umsatzsteuer unterliegen. Rein rechtlich gesehen sind also auch die Spenden von Lebensmitteln an die Tafeln steuerpflichtig für Bäckereien, Metzgereien und den Lebensmittelhandel. Was so paradox klingt, wurde nun zum Streitthema im Bundesfinanzministerium .

Einer der direkt Betroffenen ist Bäcker Roland Ermer aus Sachsen. Seinen Fall hat die Online-Ausgabe des "Spiegels" exemplarisch für viele andere Handwerksbetriebe aufgegriffen, die mit dem Spenden der nicht verkauften Waren eigentlich eine gute Tat vollbringen wollten. Denn Roland Ermer wurde von seinem Finanzamt angeklagt, sich des "Schwarzspendens" schuldig gemacht zu haben. 5.000 Euro sollte er rückwirkend bezahlen, weil er jahrelang unversteuerte Geschenke gemacht hatte.

Die Tafel-Mitarbeiter beladen ein Fahrzeug mit Lebensmittelspenden der Bäckereien, und Supermärkten. - © Wolfgang Borrs
Tafel-Mitarbeiter beim Beladen eines Autos

Für die Finanzämter war die Rechnung einfach: Das Brot, die Brötchen und den Kuchen, den die Bäcker an die Tafeln spenden, stellen sie aus Zutaten her, für die sie Umsatzsteuer bezahlen und die sie auch über den Vorsteuerabzug auch wieder zurückbekommen. Doch für verschenkte Waren gilt kein Vorsteuerabzug und die Betriebe haben somit Geld kassiert, das ihnen eigentlich nicht zusteht.

Kein Spendenwert, keine Steuern

"Das ist Unsinn hoch vier", schimpft Gerd Häuser, der Bundesvorsitzende der Tafeln. Dem Gesetz nach wäre es für die Unternehmen sogar billiger, wenn sie die Waren wegwerfen statt sie zu spenden. Da aufgrund dieser Tatsache und den Nachforderungen der Finanzämter in den vergangenen Wochen einige Bäckereien die Abgabe von Lebensmitteln an die Tafeln eingestellt hatten,  haben sich die Tafeln gewehrt. Die Klärung liegt nun beim Bundesfinanzministerium.

Am vergangenen Freitag kam dann die Entscheidung: Die Lebensmittelspenden bleiben laut der Bundesbehörde steuerfrei. Denn der Wert von gespendeten Backwaren wird auf null Euro gesetzt, wenn deren Haltbarkeit abläuft. Und wenn kein Wert vorhanden ist, kann auch keine Umsatzsteuer fällig sein. Sowohl im Handwerk als auch bei den Tafeln ist die Erleichterung nun erst einmal groß. Doch noch ist Abwarten angesagt, denn die Länder müssen die Ausnahmeregel noch absegnen.

Handwerkspräsident Otto Kentzler und der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks, Peter Becker, begrüßten die Entscheidung in einer gemeinsamen Erklärung und lobten die "pragmatische Lösung", die nach eigenen  Aussagen auf ihren Vorschlag hin zustande kam. " Der Wert solcher Spenden ist in der Tat Null. Insofern darf in der Praxis keine Umsatzsteuer anfallen, auch wenn Lebensmittelspenden grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sind", heißt es in der Erklärung.

Die beiden Handwerksvertreter erwarten, dass sich die Länder der Entscheidung des Bundesfinanzministeriums umgehend anschließen, "damit eine um sich greifende Verunsicherung rasch beendet werden kann."

Multiplikatoren für die Tafel

Gerd Häuser, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Deutsche Tafel, ist froh, dass Sachspenden an die Tafeln von der Umsatzsteuer befreit werden. - © Bundesverband Deutsche Tafel e.V.
Gerd Häuser

Auch Gerd Häuser freut sich über das Eingreifen des Ministeriums. Doch er sieht es auch kritisch, dass es überhaupt zu einer solchen Diskussion kommen konnte: "Es wäre doch absurd, wenn die Regierung, die selbst große Kampagnen für die Tafeln organisiert, nun Steuern für die Spenden zurückfordern würde." Aus seiner Sicht würde damit eine so große Hürde für die Betriebe aufgebaut, dass es sich viele aus wirtschaftlichen Gründen zweimal überlegen würden, ob sie spenden.

Die Tafel und Empfänger der Lebensmittelspenden sind auf die Gaben der Betriebe angewiesen. Und die Brot- und Kuchenspenden der kleinen und großen Bäckereien sind für sie besonders wichtig. "Die Waren der Bäcker machen einen großen Teil der Spenden aus", sagt Häuser. Zudem wirken die Betriebe für die Tafeln als Multiplikatoren und bringen die Arbeit und die Bedeutung der gemeinnützigen Organisation immer wieder in die Öffentlichkeit. Viele haben Aufkleber oder Plakate in ihren Läden, dass sie für die Tafeln spenden und das helfe auch neue Spender zu finden.