Steuer aktuell GmbH: PKW-Privatnutzung kann widerlegt werden

Sind Sie Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, gelten bei Benutzung eines Firmenwagens dieselben steuerlichen Konsequenzen wie bei Arbeitnehmern. Sie müssen also für Privatfahrten und für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb einen geldwerten Vorteil versteuern.

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Das geschieht entweder nach der 1-Prozent-Regelung oder nach den Aufzeichnungen Ihres Fahrtenbuchs. Machen Sie sich die Mühe und führen ein Fahrtenbuch, müssen Sie auch Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb festhalten.

In einem Urteilsfall vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Urteil v. 13.4.2012, Az. 14 K 14175/07) wurde das nicht ordnungsgemäß geführte Fahrtenbuch einem Gesellschafter-Geschäftsführer zum Verhängnis. Weil er weder Privatfahrten aufgezeichnet hatte, noch Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, ermittelte das Finanzamt den zu versteuernden geldwerten Vorteil nach der 1-Prozent-Regelung.

Tipp: Doch die Privatnutzung des Firmen-Pkw lässt sich mit einigen Nachweis problemlos widerlegen. Dem Finanzamt müssen hier folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
  • Abgabe der Schlüssel nach Feierabend bei einer Mitarbeiterin
  • Arbeitsvertragliches Verbot der Privatnutzung
  • Nachweis durch Tankquittungen, dass das Privatfahrzeug für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb genutzt wurde. dhz
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .