Steuer aktuell Hilfe, der Betriebsprüfer kommt ….

Sollte sich bei Ihnen ein Betriebsprüfer melden und seinen Besuch ankündigen, heißt es erst einmal Ruhe zu bewahren und abzustecken, welche Rechte Sie jetzt noch wahrnehmen können. Immer empfehlenswert ist in dieser Phase das Gespräch mit dem Steuerberater.

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Meldet der Prüfer des Finanzamts seinen Besuch an, sind folgende Erledigungen und Absprachen denkbar:

  • Der Prüfer möchte bereits in zwei Wochen kommen. Lassen Sie Ihren Steuerberater eine Fristverlängerung beantragen, damit Sie vier Wochen Zeit haben, sich vorzubereiten.
  • Klären Sie mit Ihrem Steuerberater ab, wie stark er sich einbringen soll oder ob die Prüfung sogar besser in dessen Kanzleiräumen stattfinden soll.
  • Wer steuerlich ein schlechtes Gewissen hat, kann bis zum Eintreffen der Prüfungsanordnung noch eine Selbstanzeige beim Finanzamt einreichen. Nach Ankunft der Prüfungsanordnung mit der Post ist die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige dahin.
  • Legen Sie fest, wer von Ihren Mitarbeitern Auskünfte geben darf und wer nicht.

Service: Haben Sie schlechte Erfahrungen in dieser Vorbereitungsphase zu einer Betriebsprüfung gemacht, dann teilen Sie uns diese mit. Wir werden Ihnen und den anderen Lesern davon berichten und Ihnen mitteilen, wie Sie die Probleme hätten vermeiden können. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an kommentare@deutsche-handwerks-zeitung.de . dhz

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