Fahrradklau Fahrraddiebstahl: Welche Versicherung greift

Zweiradmechaniker und -Händler können ein gutes Werk tun, wenn sie ihre Kunden auf den drastisch zunehmenden Fahrraddiebstahl hierzulande hinweisen. Die Deutsche Handwerks Zeitung erklärt, welche Versicherung wann greift und gibt Tipps, wie Räder am sichersten abgestellt sind.

Radeln in der Stadt ist eine gute Sache. Doch die Fahrraddiebe sind nicht weit. - © DVAG

Das Fahrrad ist beliebt bei den Deutschen. Genauso beliebt scheint aber auch der Fahrraddiebstahl zu sein. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik PKS wurden im vergangenen Jahr in Deutschland 328.748 Fahrräder gestohlen. Das sind über sieben Prozent mehr als im Jahr zuvor. Der Gesamtschaden betrug 150 Millionen Euro. "Aber je nach gewählter Versicherungsvariante ersetzen Hausratpolicen und reine Fahrradversicherungen in der Regel den Schaden", sagen die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).

Die Möglichkeiten im Einzelnen:

Fahrrad über Hausratpolice mitversichern

Fahrräder sind häufig über die Hausratversicherung mitversichert. In diesem Fall zahlt der Versicherungsnehmer meistens ein bis zwei Prozent der Versicherungssumme mehr im Jahr. In der Regel müssen dabei jedoch gesonderte Konditionen vereinbart werden. "Bevor Fahrradbesitzer eine Hausratpolice abschließen, sollten sie sich genau informieren, welche Kosten diese bei Diebstahl übernimmt", empfiehlt die DVAG. "In manchen Fällen kann es sich auch lohnen, die alte Hausratversicherung zu kündigen und eine neue abzuschließen." Denn es gibt mittlerweile Versicherungen, mit denen Fahrräder unbegrenzt versichert sind. Der Vorteil dabei ist: Wer ein wertvolleres Rad besitzt, ist damit auch bestens abgesichert bei Diebstahl.

Nachtklausel in Hausratpolicen beachten

Auch in anderen Punkten ist der genaue Vergleich der Versicherungskonditionen sinnvoll. Generell gilt zwar: Versicherer zahlen nur, wenn das gestohlene Rad – auch drinnen – angeschlossen war. Aber viele Hausratpolicen beinhalten noch die sogenannte "Nachtklausel". In diesem Fall ist das Rad zwischen 22 und 6 Uhr nur versichert, wenn es "in Gebrauch" ist – etwa wenn jemand ins Kino geht, sein Rad dort anschließt und nach der Vorstellung damit wieder nach Hause fahren will. Ist das Fahrrad nachts nicht "in Gebrauch" und es ist vor der eigenen Haustür geparkt, muss die Versicherung bei einem Diebstahl nicht zahlen. Doch es gibt Versichereungen mit "Rund-um-die-Uhr-Schutz".

Reine Fahrradversicherung abschließen

Sollte der Fahrraddiebstahl nicht über die Hausratversicherung abgedeckt sein, gibt es spezielle Fahrradversicherungen (reine Diebstahl- oder Kaskoversicherungen). Voll- und Teilkaskoversicherungen schützen gleichzeitig auch gegen Vandalismus oder bei einem Unfall. Der Fahrradbesitzer sollte jedoch genau überlegen, ob eine spezielle Fahrradversicherung tatsächlich sinnvoll ist: Denn anders als bei einer Hausratpolice können die jährlichen Prämien mitunter sehr kostspielig sein. "Eine spezielle Fahrradversicherung lohnt sich nur, wenn das Rad besonders wertvoll ist – also rund 1.500 Euro und mehr gekostet hat", sagt Roland Huhn, Rechtsreferent des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC).

Elf Tipps von Experten

Damit das Rad sicher an jedem Ort steht, sollten Radbesitzer folgendes beachten:
  • Rad bei jedem kurzen Stopp anschließen
  • Radzubehör wie Tacho, Radcomputer oder Licht immer mitnehmen – Zusatzteile
    sind nur dann versichert, wenn sie zusammen mit dem Rad gestohlen wurden
  • Rad nur an festen, unbeweglichen und massiven Gegenständen anketten
  • Verschiedenartige Schlösser gleichzeitig nutzen
  • Auf die Qualität der Schlösser achten (am besten sind Bügel- und Kettenschloss,
    denn sie bestehen aus massiven Stahlrohren; Spiralschloss ist sehr unsicher)
  • Rad an hellen und belebten Plätzen parken
  • Rad mit dem Rahmen, Vorder- und Hinterrad anschließen
  • Rad auch in Räumen und Unterstellplätzen anschließen
  • Rad in Räumen mit gut gesicherten Fenstern und Türen abstellen
  • Persönlichen Code vom Händler oder der Polizei in Rahmen gravieren lassen
    (Eigentumsnachweis); der Code verhindert, dass der Dieb das gestohlene Rad
    weiterverkaufen kann
  • Fahrradpass anlegen, denn der hilft im Schadensfall bei Polizei und Versicherung
    (Rahmennummer, ggf. personenbezogenen Code, Farbe und Ausstattung
    angeben; zusätzlich Foto, detaillierte Radbeschreibung und Kaufbeleg beilegen).
dhz