Veranstalten Sie als Arbeitgeber für Ihre Mitarbeiter anlässlich der Fußball-EM eine Fußballpartie, müssen Sie aufpassen. Denn das gesellige Fußballschauen kann schnell zur Steuerfalle werden.
Betragen die Ausgaben für das Ausleihen der Großleinwand, für Saalmiete und Catering mehr als 110 Euro brutto (ohne Umsatzsteuer also 92,44 Euro) je Teilnehmer, müssen Sie Lohnsteuer ans Finanzamt abführen und der komplette Vorsteuerabzug aus dieser Spaßveranstaltung kippt.
Findet der Fußballabend übrigens mit den Ehegatten oder den Freunden der Mitarbeiter statt, zählt der Ehegatte oder der Freund nicht als Teilnehmer aus Sicht des Finanzamtes. Die Kosten für Freunde oder Verwandte, werden zu den Kosten des jeweiligen Arbeitnehmers hinzugerechnet.
Beispiel: Arbeitnehmer Huber nimmt mit seiner Frau an dem Fußballabend in der Firma teil. Kosten je Teilnehmer 60 Euro - macht für Huber 120 Euro. In diesem Fall hat Huber die 110-Euro-Grenze überschritten. Es wird Lohnsteuer fällig und der Vorsteuerabzug für die auf ihn entfallenden Ausgaben entfällt.
Tipp: Halten Sie im Jahr zwei Betriebsfeiern ab (Sommerbetriebsausflug und Weihnachtsfeier), kann der Fußballabend zur dritten Betriebsveranstaltung werden. Allerdings müssen Sie dann beachten, dass nur zwei Veranstaltungen im Jahr erlaubt sind.
Folge: Unabhängig von der Höhe der Ausgaben je Teilnehmer fällt für jeden Cent der dritten Betriebsveranstaltung Lohnsteuer an und der Vorsteuerabzug ist verloren. Schwacher Trost: Der Arbeitgeber darf entscheiden, für welche der drei Betriebsveranstaltungen diese steuerlichen Folgen gelten sollen. dhz
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