Mehr Rechtssicherheit im digitalen Raum: Die EU Kommission hat neue Vorschriften vorgelegt, um mehr Sicherheit bei elektronischen Unterschriften und Transaktionen zu ermöglichen. Dadurch soll es etwa möglich werden, dass Firmen ihre Angebote bei Ausschreibungen überall in der EU nur noch elektronisch unterzeichnen, anstatt sie auszudrucken und mehrere Papierexemplare per Kurierdienst verschicken zu müssen.

Die vorgeschlagene Verordnung soll dafür sorgen, dass Personen und Unternehmen mit ihren eigenen nationalen elektronischen Identifizierungssystemen (eID-Systeme) öffentliche Dienste in anderen EU-Ländern genauso nutzen können, wie in ihrem eigenen Land.
Die Verordnung schafft laut EU-Kommission einen grenzüberschreitenden Rechtsrahmen. Bisher haben zwar alle Länder, zum Beispiel Deutschland, nationale Gesetze für die elektronische Unterschrift eingeführt. Sie gelten jedoch nicht grenzüberschreitend.
Ziel der neuen EU-Regelung ist es, dass sich die Kosten und die Zeit für grenzüberschreitende Formalitäten reduzieren, zum Beispiel bei Umzug, Heirat, Steuererklärungen oder öffentlichen Ausschreibungen.
Erleichterungen soll es auch für Firmen geben:- Unternehmen sollen sich online an öffentlichen Ausschreibungen überall in der EU beteiligen können; sie können ihre Angebote dann elektronisch unterzeichnen sowie mit Zeitstempel und Siegel versehen, anstatt sie auszudrucken und mehrere Papierexemplare per Kurierdienst zu verschicken;
- Personen, die Geschäfte in einem anderen EU-Land machen wollen, sollen zukünftig leichter über das Internet ein Unternehmen gründen und ihre Jahresberichte online abgeben können.
Der Vorschlag respektiert laut der EU Kommission sowohl vo rhandene nationale Identifizierungssysteme als auch die Präferenzen jener Mitgliedstaaten, die keine nationalen Identifizierungssysteme haben.
Länder mit eigenem eID-System haben daher die Wahl, ob sie sich am europäischen System beteiligen oder nicht. Sobald ein Mitgliedstaat mitteilt, dass er sich am europaweiten System beteiligen möchte, muss er zu seinen öffentlichen Diensten den gleichen Zugang per elektronischer Identifizierung anbieten, wie ihn seine eigenen Bürger genießen.
Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Neelie Kroes sagte hierzu: "Menschen und Unternehmen sollten in einem grenzenlosen digitalen Binnenmarkt auch grenzüberschreitende Transaktionen durchführen können, denn das ist ja der große Vorteil des Internets. Dabei kommt es auf Rechtssiche rheit und Vertrauen an, und deshalb brauchen wir weiter reichende Vorschriften für elektronische Signaturen und die elektronische Identifizierung." rh