Leistet ein Arbeitnehmer Zuzahlungen zu einem Dienstwagen, mindert dies den nach der 1-Prozent-Regelung zu versteuernden geldwerten Vorteil für die Privatnutzung dieses Fahrzeugs und für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb. Doch wie wirken sich Zuzahlungen bei der Fahrtenbuchmethode aus?
Da sind sich die Finanzämter und die Finanzgerichte noch uneins. Hier die Berechnung, wie das Finanzamt rechnet und wie Sie rechnen sollten:
Beispiel:
Arbeitnehmer Huber erhält einen Dienstwagen. Er beteiligt sich mit 2.000 Euro pro Jahr an den Pkw-Kosten. Die laufenden Pkw-Kosten betragen 10.000 Euro, der Pkw wird zu 50 Prozent beruflich genutzt. Der Pkw hat eine jährliche Fahrleistung von 5.000 km.
| So rechnen Sie | So rechnet das Finanzamt | |
| Pkw-Kosten | 10.000 Euro | 10.000 Euro |
| Abzgl. Zuzahlung des Arbeitnehmers | - | - 2.000 Euro |
| Pkw-Kosten | 10.000 Euro | 8.000 Euro |
| Tatsächliche Kilometerkosten | 2 Euro/km | 1,60 Euro |
| Geldwerter Vorteil vorläufig | 5.000 Euro | 4.000 Euro |
| Abzgl. Zuzahlung des Arbeitnehmers | - 2.000 Euro | - |
| Zu versteuernder geldwerter Vorteil | 3.000 Euro | 4.000 Euro |
Tipp: Arbeitnehmer sollten bei Abgabe Ihrer Steuererklärung das Finanzamt dazu auffordern, die Zuzahlungen bei Fahrtenbuchmethode nach seiner Berechnung vom geldwerten Vorteil abzuziehen (FG Münster, Urteil v. 28.3.2012, Az. 11 K 2817/11 E). Lehnt das Finanzamt diese Berechnungsmethode ab, sollten Sie Einspruch einlegen und bis zur Entscheidung der Angelegenheit durch einen Musterprozess beim Bundesfinanzhof ein Ruhen des Verfahrens beantragen.
