Sie möchten wissen, was steuerlich gerade Sache ist, können dafür aber nicht allzu viel Zeit investieren. Kein Problem. Wie bieten Ihnen ab sofort jeden Freitag eine Kurzübersicht über besonders interessante Trends, Urteilen und Anweisungen rund um das Thema Steuern an.
Unterschlagung: Unterschlägt ein nicht an einer GmbH beteiligter Geschäftsführer Schecks und Barzahlungen, schuldet er für diese Beträge dem Finanzamt Einkommen-, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer (BFH, Az. III B 149/04).
Stichtag: Betriebe, die steuerlich nicht vertreten werden, bis spätestens 31.5.2012 ihre Steuererklärungen für 2011 elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Ist das zeitlich nicht zu schaffen, sind Verspätungszuschläge nur dann zu vermeiden, wenn ein Fristverlängerungsantrag gestellt wird.
Umsatzsteuer-Nachschau: Ein Prüfer des Finanzamts darf bei einer Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG nicht nur unangekündigt vor der Türe stehen. Er darf sogar Fotos als Beweismaterial schießen. Ausnahme: Der Unternehmer selbst und seine Privaträume sind im Punkto Fotografie tabu (OFD Magdeburg, Verfügung v. 20.2.2012, Az. S 7420b – 7 – St 24).
Ehegatte: Wer über die Anstellung seines Ehegatten im Betrieb nachdenkt, sollte einen Minijob vereinbaren. Vorteil: Die Lohnkosten sind in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar. Der Ehegatte muss sein Salär aus dem Minijob nicht mehr versteuern.
Gewinn 2011: Steht gerade die Gewinnermittlung für 2011 auf dem Plan, denken Sie daran, dass die Kinderbetreuungskosten das letzte Mal für 2011 als Betriebsausgaben vom Gewinn abgezogen werden dürfen. Folge: Gewerbesteuerbelastung sinkt. dhz
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